Beschluss im Kabinett
Ab 12. Geburtstag ist Schluss mit 2G-Zugang: Bayern lockert Regelung
23.11.2021, 12:46 UhrSie dürfen nun also auch bis zu drei Monate nach ihrem zwölften Geburtstag Freizeiteinrichtungen und ähnliches besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.
Hintergrund des Kabinettsbeschlusses ist, dass sich Kinder unter zwölf noch nicht gegen Corona impfen lassen können, weil es für sie bis jetzt noch keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Und bis einem vollständigen Impfschutz dauert es nach dem zwölften Geburtstag mindestens einige Wochen. Nach bisheriger Rechtslage drohte den betroffenen Kindern aber direkt ab dem zwölften Geburtstag die 2G-Regel - also der Ausschluss von Freizeitaktivitäten diverser Art.
Damit korrigiert die Staatsregierung ihre bisherige Linie. Zuletzt hatte das Gesundheitsministerium noch erklärt, über Zwölfjährigen könne aktuell keine dreimonatige Karenzzeit eingeräumt werden.
Eine Ausnahme von der 2G-Regel gilt befristet bis Jahresende auch für alle 12- bis 17-jährigen Schüler "zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten", für Besuche in Gaststätten sowie für Übernachtungen in Hotels und Ferienwohnungen.
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