Ansbach: Entlaufene Katze muss vor Gericht
10.6.2014, 15:15 Uhr Im Streit um eine entlaufene Katze hat eine Richterin den Stubentiger vor Gericht zitiert. "Lumpele" sollte mit ihrem Verhalten zeigen, wem das dreijährige Tier gehört. Die grau-getigerte Katze war im Mai 2013 in einer mittelfränkischen Kleinstadt ausgebüxt, wie das Amtsgericht Ansbach am Dienstag mitteilte. Das Tier landete schließlich bei einer Frau, die "Lumpele" nicht mehr hergeben wollte und daher von den Besitzern verklagt wurde.
Auf Anordnung des Amtsgerichts musste die Frau die Katze zur Verhandlung mitbringen und auf dem Parkdeck des Gerichts frei laufen lassen. Die Richterin wollte so feststellen, ob sich das Tier bei einem der Beteiligten zutraulich zeigt. "Lumpele" flüchtete aber sofort unter ein Auto und ließ sich längere Zeit nicht wieder hervorlocken. Dann sollten alle das Tier auf den Arm nehmen, doch bei allen war die Katze gleich ruhig.
Mit Fotos konnten "Lumpeles" Besitzer schließlich beweisen, dass die Katze ihnen gehört - und so verurteilte die Richterin die Frau dazu, das Tier herauszurücken.
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