Schutzzone eingerichtet

Dringender Verdacht: Geflügelpest in Mittelfranken ausgebrochen - 30.000 Tiere getötet

Saskia Muhs

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12.03.2025, 15:15 Uhr
An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk".

© Arno Burgi/dpa An einem Ortseingangsschild hängt ein Schild mit der Aufschrift "Geflügelpest Sperrbezirk".

In einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Feuchtwangen mussten auf Anordnung des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken gekeult werden. Grund ist der dringende Verdacht auf einen Ausbruch der tödlich verlaufenden Geflügelpest, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informierte. Die Kadaver seien inzwischen fachgerecht entsorgt worden, teilte eine Sprecherin des Landratsamtes Ansbach gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) mit.

Um eine Ausbreitung der auch Vogelgrippe genannten Erkrankung zu verhindern, wurde um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte müssen in diesen Gebieten verbleiben. Für die Schutzzone wurden zudem Vorschriften zur Desinfektion von Fahrzeugen und Maschinen erlassen, die in der Geflügelhaltung eingesetzt werden, heißt es seitens der dpa.

Außerdem gilt für beide Zonen eine Stallpflicht für mindestens 30 Tage nach der Desinfektion in dem betroffenen Betrieb. Da die Desinfektion dort den Angaben zufolge noch nicht abgeschlossen ist, ist ein Ende der Stallpflicht derzeit nicht konkret absehbar.

Verdacht am Wochenende erhärtet

Das Veterinäramt wurde laut Landratsamt am Samstag, 8. März 2025, vom Hoftierarzt über eine Häufung verendeter Tiere informiert und hat noch am selben Tag notwendige Schritte eingeleitet, um den Auslöser dieser Erkrankungsfälle zu ermitteln und das potenzielle Ausbruchsgeschehen unverzüglich einzudämmen. Derzeit handelt die Behörde noch aufgrund eines dringenden Verdachts, der sich aus einem ersten positiven Laborbefund des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 10. März 2025 ergibt.

30.000 Tiere werden gekeult - THW und Feuerwehr unterstützen

"Vom Landratsamt Ansbach wurde der Betrieb gesperrt und die tierschutzgerechte Tötung des Bestands entsprechend der geltenden unionsrechtlichen Bestimmungen eingeleitet", heißt es seitens des Landratsamts. Der Bestand werde von einem Fachbetrieb mittels einer Begasung mit Kohlendioxid gekeult und die Kadaver anschließend beseitigt. Das Technische Hilfswerk unterstützt die Maßnahme mit dem Betrieb einer Desinfektionsschleuse. Um die Bewegungen im Umfeld des Hofes auf ein Minimum zu beschränken, übernehmen Freiwillige Feuerwehren bis auf Weiteres die erforderlichen Absperrungen.

Tötung der Tiere notwendig

Die Keulung erkrankter Tiere ist unabdingbar, da die Geflügelpest bei Puten nahezu immer tödlich verläuft und die Tiere an dieser Seuche qualvoll verenden, erklärt das Landratsamt. Sie erleiden teilweise so starke Muskelkrämpfe, dass ihre Knochen brechen. Eine Impfung oder Behandlung existiert für diese Krankheit nicht. Mit der Tötung der betroffenen, erkrankten Puten wird jede Virusproduktion beendet und die ständige Ausscheidung von hohen Viruslasten verhindert. Jedes betroffene Tier produziert milliardenfach Viruspartikel, die neue Tiere oder andere Haltungen anstecken könnten. "Ohne die Keulung, die amtstierärztlich überwacht wird, würden innerhalb von 48 Stunden wahrscheinlich alle Tiere qualvoll sterben", so Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach.

Geflügelpest ist heimisch geworden - Menschen sollten vorsichtig sein

Das aktuelle Geflügelpest-Geschehen in Europa ist nicht mehr an das Zugverhalten von Wildvögeln gebunden, sondern hat sich in der heimischen Vogelpopulation festgesetzt. Es ist endemisch geworden. Zuletzt war im Dezember 2024 ein Ausbruch in einem Tierbestand im Bereich Lehrberg festzustellen. Als möglicher Grund für die Ansteckung von Hausgeflügel kommen Kontakte zu Wildvögeln in Betracht. Tierhalter von empfänglichen Vögeln wie Hühnern und Enten müssen deshalb die Kontakte zu Wildgeflügel oder Schadnagern konsequent unterbinden, etwa durch Abdeckung der Volieren.

Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern das Wildvogelmonitoring weitergeführt. Zusätzliche erforderliche regionale Maßnahmen erfolgen auf Grundlage einer für Bayern entwickelten zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, welche fortlaufend an das aktuelle Geschehen angepasst wird.

Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen in Deutschland ist bislang nicht bekannt geworden. Dennoch sollten Bürgerinnen und Bürger, die tote Vögel auffinden, diese nicht anfassen und entsprechende Funde den lokalen Behörden melden.

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