Fränkischer Pilot bleibt wegen Kinderpornos am Boden

24.6.2014, 09:35 Uhr

Wer als zuverlässig gilt, sei auch glaubwürdig, redlich und seriös, so beschreibt der Duden den Begriff. Und so sieht sich auch der Kläger, ein Familienvater (48), selbst. Doch juristisch betrachtet ist die "Zuverlässigkeit" eines Antragstel­lers weiter gefasst – und schlicht die Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis durch eine Behörde; in die­sem Fall das Luftamt Nordbayern.

Doppelte Strafe

Weil er sich wegen Kinderporno­grafie schuldig machte, das Amtsge­richt Ansbach hat den 48-Jährigen im Januar 2013 zu einer Bewährungsstra­fe von einem Jahr verurteilt, will das Luftamt Nordbayern den Piloten nicht mehr abheben lassen.

Der Freizeitpilot, der sich in einem Verein in Westmittelfranken enga­giert, will dies nicht hinnehmen und wehrt sich mit Hilfe seines Rechtsan­waltes Wolfgang Ott: Er sei mit Modellbau aufgewachsen, später habe er Flugunterricht genommen, mittler­weile sei er gut zwei Jahrzehnte als Flieger unterwegs. Und dass er nun nicht mehr eigenverantwortlich zum Steuerknüppel greifen dürfe, empfin­de er als doppelte Strafe. Schließlich habe seine Straftat mit der Fliegerei nichts zu tun.

Dies trifft zwar zu, doch ist die Frei­heit über den Wolken nicht grenzen­los: Ein Pilot muss, so schreibt es das Verwaltungsrecht vor, in zweierlei Hinsicht zuverlässig sein: Es muss sichergestellt sein, dass er sich an Regeln und Gesetze hält – dieser Bereich wird, die Fliegersprache ist englisch, als "safety" charakterisiert.

Die Zielrichtung "security" kommt hinzu: Es muss sichergestellt sein, dass jemand, der Flughafengelände und Flugzeuge betreten darf, nicht manipuliert und keine terroristischen Aktionen vorbereitet.

Kurz gesagt: Der verhinderte Pilot gilt nicht mehr als zuverlässig genug, sich in Sicherheitsbereichen bewegen zu dürfen, erläutern die Richter der 10. Kammer des Ansbacher Verwal­tungsgerichts. Sie weigern sich, Start­hilfe zu leisten und bestätigen die Ent­scheidung des Luftamtes Nordbayern.

Die Kammer stellt klar, dass es nicht bloße Zweifel an seiner Tauglich­keit als Flieger seien, die ihm eine Unzuverlässigkeit attestieren. Tat­sächlich mache ihn seine Verurteilung erpressbar, so die Richter und holen ihn auf den Boden der juristischen Tat­sachen zurück.

Zugeständnis der Behörde

Zu einem Zugeständnis kommt es dennoch: Lässt sich der Mann wäh­rend seiner Bewährungszeit in den nächsten zwei Jahren nichts mehr zu schulden kommen, wird ein Jahr nach Ablauf der Bewährungsfrist wohlwo­lend geprüft, ob er die Lizenz wieder erhalte, so der Vertreter des Luftamt Nordbayern.

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