Aufklärung: Wer muss wann und wo Mundschutz tragen?

Sabine Ebinger

Lokales Nürnberg

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14.5.2020, 11:57 Uhr

Müssen Autofahrer am Steuer Mundschutzmasken tragen? Laut Straßenverkehrsordnung gilt prinzipiell ein „Verhüllungsverbot“ für Autofahrer. Doch wegen Corona verweist die Stadt Nürnberg auf ihrer Homepage darauf: „In der aktuellen Krisensituation geht der Gesundheitsschutz jedoch vor.“ Und auch das bayerische Innenministerium informiert: „Ist der Fahrer alleine im Auto unterwegs, muss er keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“ Wenn allerdings andere haushaltsfremde Personen wie etwa Arbeitskollegen mit im Auto sitzen, empfiehlt das Ministerium das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dabei darf aber der Fahrer sein Gesicht nur so verhüllen, dass er weiterhin erkennbar ist. Ganz wichtig: Der Mundschutz darf die Sicht nicht beeinträchtigen, so dürfen bei Brillenträgern die Gläser nicht beschlagen.

Warum tragen Fahrer der VAG keine Maske? Im öffentlichen Nahverkehr müssen die Kunden eine Maske tragen. Irritierend ist für so manchen Gast, dass ausgerechnet die Fahrer meist „oben ohne“ anzutreffen sind. Elisabeth Seitzinger, Sprecherin der Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG), erläutert: „Unsere Fahrer tragen normalerweise keinen Mund-Nasen-Schutz, außer sie wollen es unbedingt.“ Sie führt verschiedene Gründe dafür an, warum die VAG auf einen Mundschutz verzichten kann: So haben die U-Bahn und Straßenbahnfahrer sowieso vom Fahrgastraum abgetrennte Fahrerstände. Im Bus gibt es seit der Coronakrise eine provisorische Absperrung im Bereich der vorderen Sitze, zudem verkaufen Busfahrer keine Tickets mehr und haben damit keinen engeren Kontakt mehr zu den Kunden – auch ist die Tür direkt beim Fahrer gesperrt, die Kunden können hinten ein- und aussteigen. Generell verweist die Sprecherin auf die anspruchsvolle Tätigkeit der Fahrer: „Müssten sie während des gesamten Dienstes Maske tragen, so wäre das doch sehr anstrengend. Sie könnten sich nicht wie andere Arbeitnehmer, die Maske tragen müssen, kurz zurückziehen. Sie müssen ja ihren Fahrplan einhalten.“ Anders ist übrigens der Fall für die Mitarbeiter etwa im Kundenservice oder die Kontrolleure – sie alle haben eine Maske. Zudem fügt Seitzinger an: „Auch unsere Fahrer tragen einen Mund-Nasen-Schutz, wenn sie aussteigen, mit Bus und Bahn als Fahrgast mitfahren oder auf Bus und Bahn an der Haltestelle warten.“

Müssen Asylbewerber in ihren Unterkünften Mundschutz tragen? Eine spezielle Maskenpflicht für Asylbewerber gibt es nicht, sie müssen nach Angaben von Martin Scholtysik vom bayerischen Innenministerium in den Unterkünften keine Masken tragen. „Es soll keiner gegängelt werden“, so der Pressesprecher. Man habe vielmehr an anderen Stellschrauben gedreht: So habe man in den Kantinen in den Unterkünften die Öffnungszeiten verlängert, die Tische weiter auseinandergestellt oder setze vermehrt auf Essen zum Abholen. Eine Ausnahme nennt der der Sprecher noch – wenn in der Asylunterkunft eine Corona-Infektion bekannt wird: Dann ordnet das zuständige Gesundheitsamt zum Schutz der übrigen Bewohner das Tragen einer Maske an.

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