Ausgangsbeschränkung in Bayern: Das ist aktuell erlaubt

30.4.2020, 18:57 Uhr
Ab 4. Mai dürfen Friseursalons in Bayern wieder öffnen - unter Bedingungen: Friseure und Kunden müssen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zudem dürfte der Haarschnitt aufgrund der benötigten Schutzausrüstung und dem zeitlichen Mehraufwand durch die neuen Schutzstandards teurer werden. "Gesichtsnahe Dienstleistungen" dürfen aktuell aber nicht stattfinden, dazu zählt unter anderem das Rasieren. Desweiteren wird Haarewaschen beim Friseur für alle Kunden Pflicht, damit mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, da mit einer hohen Nachfrage gerechnet wird. Zudem verbieten der Schutzstandard Wartebereiche in den Salons. Bei einem Friseurbesuch müssen Kunden ihre Daten wie Adresse und Handynummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, falls ein Mitarbeiter oder Kunde positiv auf das Virus getestet wird.
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Friseure

Ab 4. Mai dürfen Friseursalons in Bayern wieder öffnen - unter Bedingungen: Friseure und Kunden müssen jedoch einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Zudem dürfte der Haarschnitt aufgrund der benötigten Schutzausrüstung und dem zeitlichen Mehraufwand durch die neuen Schutzstandards teurer werden. "Gesichtsnahe Dienstleistungen" dürfen aktuell aber nicht stattfinden, dazu zählt unter anderem das Rasieren. Desweiteren wird Haarewaschen beim Friseur für alle Kunden Pflicht, damit mögliche Viren in den Haaren abgetötet werden. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen, da mit einer hohen Nachfrage gerechnet wird. Zudem verbieten der Schutzstandard Wartebereiche in den Salons. Bei einem Friseurbesuch müssen Kunden ihre Daten wie Adresse und Handynummer oder E-Mail-Adresse hinterlassen, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können, falls ein Mitarbeiter oder Kunde positiv auf das Virus getestet wird. © Sippel

Bei Todesfällen darf der engste Familienkreis weiterhin persönlich bei der Beerdigung Abschied nehmen. Größere Trauerfeiern sind aufgrund der Ansteckungsgefahr allerdings nicht mehr möglich, genauso wie Taufen und ähnliche Veranstaltungen.
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Beerdigungen und Taufen

Bei Todesfällen darf der engste Familienkreis weiterhin persönlich bei der Beerdigung Abschied nehmen. Größere Trauerfeiern sind aufgrund der Ansteckungsgefahr allerdings nicht mehr möglich, genauso wie Taufen und ähnliche Veranstaltungen.

Wem es nicht gut geht, der kann natürlich weiterhin auf medizinische Betreuung zählen. Besuche beim Arzt und in der Apotheke sind nach wie vor erlaubt. Wer Erkältungssymptome hat, sollte allerdings vorher telefonisch abklären, ob er in die Praxis kommen darf.
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Medizinische Versorgung

Wem es nicht gut geht, der kann natürlich weiterhin auf medizinische Betreuung zählen. Besuche beim Arzt und in der Apotheke sind nach wie vor erlaubt. Wer Erkältungssymptome hat, sollte allerdings vorher telefonisch abklären, ob er in die Praxis kommen darf. © dpa

Die Gastronomie ist grundsätzlich geschlosen. Heißt: Einen Cappuccino im Lieblingscafé zu trinken, ist nicht mehr erlaubt. Restaurants und Co. dürfen aber weiterhin Speisen liefern oder zum Mitnehmen verkaufen.
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Gastronomie: Takeaway und Lieferung

Die Gastronomie ist grundsätzlich geschlosen. Heißt: Einen Cappuccino im Lieblingscafé zu trinken, ist nicht mehr erlaubt. Restaurants und Co. dürfen aber weiterhin Speisen liefern oder zum Mitnehmen verkaufen. ©  Christina Horsten (dpa)

Die Landesregierung empfiehlt Arbeitgebern zwar, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, im Homeoffice zu arbeiten. Sollte das aber nicht möglich sein, dürfen die Arbeitnehmer natürlich zur Arbeit gehen. Wichtig: Im Büro Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen einhalten! Die Polizei kann außerdem kontrollieren, wie im übrigen in allen anderen Fällen auch, ob die Fahrt wirklich zum Arbeitsplatz geht und sie notfalls verbieten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, mit der sie ihre Fahrt belegen können.
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Arbeiten gehen

Die Landesregierung empfiehlt Arbeitgebern zwar, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, im Homeoffice zu arbeiten. Sollte das aber nicht möglich sein, dürfen die Arbeitnehmer natürlich zur Arbeit gehen. Wichtig: Im Büro Sicherheitsabstand und Hygienemaßnahmen einhalten! Die Polizei kann außerdem kontrollieren, wie im übrigen in allen anderen Fällen auch, ob die Fahrt wirklich zum Arbeitsplatz geht und sie notfalls verbieten. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern eine entsprechende Bescheinigung ausstellen, mit der sie ihre Fahrt belegen können. © Christian Beutler

Der Kühlschrank muss auch in der Coronakrise befüllt werden. Supermärkte haben deshalb ganz normal geöffnet, teilweise sogar bis 22 Uhr dank der erweiterten Öffnungszeiten. Auch Besorgungen bei folgenden Geschäftsstellen sind weiterhin erlaubt: Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Reinigungen.
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Einkaufen und Besorgungen erledigen

Der Kühlschrank muss auch in der Coronakrise befüllt werden. Supermärkte haben deshalb ganz normal geöffnet, teilweise sogar bis 22 Uhr dank der erweiterten Öffnungszeiten. Auch Besorgungen bei folgenden Geschäftsstellen sind weiterhin erlaubt: Getränkemärkte, Tierbedarfshandel, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken und Geldautomaten, Post, Tankstellen, Reinigungen. © Peter Steffen

Wenn der Motor zickt oder die Scheinwerfer kaputt sind, dürfen Autofahrer ihren Wagen zur Werkstatt bringen und Reparaturen vornehmen lassen. Auch Tankstellen haben natürlich weiterhin geöffnet.
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Autoreparaturen und -wartungen

Wenn der Motor zickt oder die Scheinwerfer kaputt sind, dürfen Autofahrer ihren Wagen zur Werkstatt bringen und Reparaturen vornehmen lassen. Auch Tankstellen haben natürlich weiterhin geöffnet. © Marijan Murat

Nicht nur zur eigenen medizinischen Versorgung dürfen die Bayern nach draußen, auch Blutspenden ist nach wie vor erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Blutkonserven werden schließlich auch während der Coronakrise benötigt.
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Blutspenden

Nicht nur zur eigenen medizinischen Versorgung dürfen die Bayern nach draußen, auch Blutspenden ist nach wie vor erlaubt und ausdrücklich erwünscht. Blutkonserven werden schließlich auch während der Coronakrise benötigt. © Matthias Bein

Uns Menschen fällt zuhause schnell die Decke auf den Kopf, bei Bello und Co. drückt die Blase. Hunde müssen nach draußen und Gassi gehen ist während der Ausgangsbeschränkung natürlich weiterhin erlaubt. Auch Besuche beim Tierarzt und Einkäufe im Tierversorgungsmarkt gehören zur "Versorgung des täglichen Bedarfs" und sind damit möglich - das gilt übrigens für alle Haustiere.
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Gassi gehen und Tierarztbesuche

Uns Menschen fällt zuhause schnell die Decke auf den Kopf, bei Bello und Co. drückt die Blase. Hunde müssen nach draußen und Gassi gehen ist während der Ausgangsbeschränkung natürlich weiterhin erlaubt. Auch Besuche beim Tierarzt und Einkäufe im Tierversorgungsmarkt gehören zur "Versorgung des täglichen Bedarfs" und sind damit möglich - das gilt übrigens für alle Haustiere. © Nicolas Armer

Der Kontakt mit Familienangehörigen ist weiterhin gestattet: So dürfen Geschiedene ihre eigenen Kinder weiterhin besuchen, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen. Das gilt auch für Besuche bei Lebenspartnern in getrennten Haushalten. Familienmitglieder, die derzeit außerhalb Bayerns unterwegs sind, können ins Land einreisen und zu ihren Familien zurückkehren.
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Besuche bei Angehörigen

Der Kontakt mit Familienangehörigen ist weiterhin gestattet: So dürfen Geschiedene ihre eigenen Kinder weiterhin besuchen, auch wenn sie nicht im gleichen Haushalt wohnen. Das gilt auch für Besuche bei Lebenspartnern in getrennten Haushalten. Familienmitglieder, die derzeit außerhalb Bayerns unterwegs sind, können ins Land einreisen und zu ihren Familien zurückkehren. © Frank Leonhardt

Physio- und Psychotherapie kann in dringenden Fällen und nach vorheriger Absprache weiterhin wahrgenommen werden.
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Physio- und Psychotherapie

Physio- und Psychotherapie kann in dringenden Fällen und nach vorheriger Absprache weiterhin wahrgenommen werden. © Wolfgang Kumm

Einkaufen für die Oma oder anderweitige Versorgung und Begleitung von Hilfsbedürftigen ist ebenfalls weiterhin erlaubt, solange diese nicht in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind. Hier ist die Befolgung von Hygienemaßnahmen besonders wichtig, damit geschwächte Personen vor einer Ansteckung geschützt werden. Übrigens: Auch Kinder zählen zu den Hilfsbedürftigen und dürfen natürlich von ihren Eltern begleitet werden.
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Versorgung von Hilfsbedürftigen und Kindern

Einkaufen für die Oma oder anderweitige Versorgung und Begleitung von Hilfsbedürftigen ist ebenfalls weiterhin erlaubt, solange diese nicht in entsprechenden Einrichtungen untergebracht sind. Hier ist die Befolgung von Hygienemaßnahmen besonders wichtig, damit geschwächte Personen vor einer Ansteckung geschützt werden. Übrigens: Auch Kinder zählen zu den Hilfsbedürftigen und dürfen natürlich von ihren Eltern begleitet werden. © Juergen Blume

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