Bad Windsheim: Informationen zum Pflegestärkungsgesetz
19.3.2015, 20:44 UhrDie Rechtsanwältin und Rechtsreferentin Ursula Schulz vom Lebenshilfe-Landesverband Bayern vermittelte mit umfangreichem Fachwissen den zahlreichen Interessenten fundierte Informationen. Eltern und Angehörige von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz waren ebenso interessiert, wie Verantwortliche von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen verschiedener Anbieter.
Die Juristin legte in ihrem Vortrag Wissenswertes zu den Pflegestufen 0 bis 3, zur Dynamisierung der Leistungen sowie Stärkung der häuslichen Pflege dar und zeigte die gesetzlich zur Verfügung stehenden Gelder und Leistungen auf. Sie ermutigte ferner die aufgezeigten Möglichkeiten für die jeweils Betroffenen, in häuslicher als auch in teilstationärer Pflege, zu nutzen.
Die Gäste dankten mit großer Aufmerksamkeit der Referentin Ursula Schulz für den informativen Vortrag. "Die vermittelten Inhalte ermöglichen den Verantwortlichen Mitarbeitern der verschiedenen Einrichtungen, diese in ihre Beratungsarbeit einfließen zu lassen", ziehen die Gastgeber Carmen Czerny und Peter Anders ein zufriedenes Fazit.
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