PFC-Verschmutzung in Katterbach: Ermittlungen eingestellt

Bastian Lauer

24.4.2020, 13:55 Uhr

Das dazugehörige Schreiben leitete die Bürgerinitiative (BI) Etz langt’s – sie hatte Klage eingereicht – mitsamt einer Pressemitteilung an die Öffentlichkeit weiter.

Die BI hatte Mitte Januar Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, nachdem Verunreinigungen der Böden und des Grundwassers durch per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC) seit 2014 bekannt gewesen waren, sich seitdem aber nichts bezüglich deren Beseitigung getan hatte. Leitender Oberstaatsanwalt Michael Schrotberger führte Ermittlungen durch, diese stellte er nun ein.

Die Begründung: "Ein strafbares Unterlassen" einer Beseitigung der Verschmutzungen könne "nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit festgestellt werden". Zudem ist das betreffende Areal – die Kaserne in Katterbach – nach dem Nato-Truppenstatut den US-Streitkräften überlassen worden, weshalb der hier offensichtliche Verursacher nicht nach deutschem Recht belangt werden könne.


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Die US-Streitkräfte hatten diverse Messungen zur Schadensermittlung durchgeführt und auf dieser Basis eine Machbarkeitsstudie zur Sanierung erstellt. Die Armee sei in dieser Hinsicht also tätig gewesen, betont Schrotberger, "angesichts der Komplexität der vorzunehmenden Sanierungsmaßnahmen" könne eine Untätigkeit "(noch) nicht angenommen werden".

Da längst Verunreinigungen auch außerhalb des Militärgeländes gemessen worden sind, wären möglicherweise deutsche Behörden zu belangen. Die Stadt Ansbach, wie sie der Staatsanwaltschaft darlegte, hat seit Jahren "fortlaufend versucht, die Sanierung anzuschieben".

Zwar ohne Erfolg, aber somit sei auch der Kommune kein Unterlassen vorzuwerfen, da zunächst die Quelle der Verunreinigungen auf dem Kasernengelände beseitigt werden müsste, wie der Oberstaatsanwalt ausführt.


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Die BI sieht das Schreiben gespalten: "Die Ansbacher Staatsanwaltschaft hat deutlich gemacht, dass die Ausbreitung der Vergiftung umgehend gestoppt werden muss. Dabei sind auch deutsche Behörden in der Pflicht, wie klar aus dem Einstellungsbeschluss hervorgeht.

Eine vorwerfbare Untätigkeit kann bei weiteren Verzögerungen durchaus gegeben sein", erklärt Sprecher Boris-André Meyer. Dass das Nato-Truppenstatut einer strafrechtlichen Verfolgung der Streitkräfte vor deutschen Gerichte "praktisch unmöglich" macht, sei "sehr problematisch".

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