Ausschankverbot in Bamberg: Das müssen Sie wissen
18.8.2020, 14:33 UhrEs war ein großes Hin und Her: Weil es Anfang Juni in der Sandstraße und an der unteren Brücke vor allem an den Wochenenden zu teils erheblichen Menschenansammlungen kam, sah sich die Stadt Bamberg unter Zugzwang. Die Polizei sprach von "Sandkerwa ähnlichen Zuständen". So griff Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) durch und untersagte den Außer-Haus-Verkauf von alkoholischen Getränken im Bereich des Sandgebiets und in der Innenstadt. Die Regelung galt jeweils freitags und samstags sowie vor und an einem Feiertag ab 20 Uhr.
Bamberg: Polizei will Alkoholverbot in Innenstadt strenger kontrollieren
Nachdem sich die Lage zu erholen schien, hob die Stadt die Allgemeinverfügung wieder auf. Doch bald kam es erneut zu Menschenansammlungen. Aus der Sicht der Stadt war die allgemeine Gesundheit durch das erhöhte Menschenaufkommen in Zeiten von Corona gefährdet. So verlängerte die Stadt die Regelung am 27.Juli bis zum 26. August 2020.
Der Gastronom Florian Müller klagte gegen die Verlängerung. In einem Eilverfahren ordnete das Verwaltungsgericht Bayreuth die aufschiebende Wirkung an. Bis zur Entscheidung des Gerichts waren die Lokale des Klägers von der Allgemeinverfügung ausgenommen. Für alle anderen Betriebe galten die Einschränkungen weiterhin.
Die Stadt Bamberg legte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts sofort Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in München ein - am 13. August gab der BayVGH der Stadt Bamberg recht und lehnte die Klage von Müller ab. In seiner Begründung bestätigte der BayVGH, die Rechtsauffassung der Stadt Bamberg, dass das Infektionsschutzgesetz richtige Rechtsgrundlage für die Allgemeinverfügung der Stadt ist.
Zudem ist die städtische Verfügung geeignet, erforderlich und verhältnismäßig zur Sicherstellung der Ziele des Infektionsschutzes, nämlich der Bekämpfung der Corona-Pandemie auch auf lokaler Ebene. Der Beschluss des BayVGH ist nicht anfechtbar.
Wo darf ich nun mein Bier trinken?
Die Polizei zeigt am Wochenende in der Innenstadt Präsenz und beobachtet die Entwicklung. Polizei, Stadtverwaltung und einige Gastronomen sind der Ansicht, dass die Allgemeinverfügung als Erfolg einzustufen ist. Das Ausschank-Verbot gilt nur von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag sowie an und vor Feiertagen. Zu allen anderen Zeiten ist der Alkohol-Verkauf erlaubt. Die Stadt Bamberg stellt klar, dass durch die Allgemeinverfügung kein generelles Alkoholkonsumverbot auf der unteren Brücke existiert.
Doch ganz so einfach die Lage nicht. Aufgrund der "Sondernutzungssatzung" vom 16. Februar 1972 könnte Alkoholkonsum in den genannten Bereichen bei längeren Aufenthalten eine unerlaubte Sondernutzung darstellen. Ob eine illegale Handlung vorliegt, stellt jedoch die Polizei durch Einzelfallprüfung fest. Das gilt unabhängig von Corona.
Was heißt das konkret? Wer mit dem eigenen Bier durch die Stadt läuft und auf Bekannte und Freunde trifft, hat im Regelfall nichts zu befürchten. Wer allerdings in den genannten Bereichen Alkohol trinkt, muss mit einer Überprüfung des Einzelfalls durch die Polizei rechnen. Bei Verstößen darf sie Verwarnungen aussprechen und Anzeige erstatten - im Ernstfall droht ein Bußgeld von 25 Euro.
Ein Bier auf der unteren Brücke zu trinken ist also generell erlaubt, aber mit einem gewissen Risiko verbunden, dass jede und jeder selbst tragen muss.
2 Kommentare
Um selbst einen Kommentar abgeben zu können, müssen Sie sich einloggen oder sich vorher registrieren.
0/1000 Zeichen