Bamberg: Corona-Maßnahmenpaket der Stadt - Teststellen auch an Ostern geöffnet
2.4.2021, 17:49 UhrDa sich der Inzidenzwert im Landkreis Bamberg unter 100 befindet, können die Kindertageseinrichtungen auch in der kommenden Woche im eingeschränkten Regelbetrieb öffnen - für die Stadt Bamberg gilt weiterhin Notbetreuung.
Corona in der Region Bamberg: Das sind die aktuellen Inzidenzwerte
Sollten die Werte jedoch ansteigen, berät der Corona-Krisenstab zu Wochenbeginn über die Einführung der Notbetreuung im Landkreis. Landrat Johann Kalb (CSU) appelliert daher an die BürgerInnen: „Bitte halten Sie sich auch an den bevorstehenden Osterfeiertagen an die beschlossenen Vorgaben und bleiben Sie zuhause. Dies schützt uns alle und besonders ältere und vorerkrankte Personen.“
Öffnungszeiten der Testzentren an Ostern
Wer sich an Ostern einem Corona-Test unterziehen will, hat folgende Möglichkeiten:
Die Abstrichstelle an der Galgenfuhr (Am Sendelbach 15, Bamberg) ist für Schnelltests von Karfreitag, 2. April, bis einschließlich Ostermontag, 5. April, von jeweils 15 bis 19 Uhr geöffnet. PCR-Tests finden an diesen Tagen nicht statt. Die Abstrichstelle in Scheßlitz bleibt von Karfreitag, 2. April, bis einschließlich Ostermontag, 5. April, geschlossen.
BürgerInnen des Landkreises Bamberg können auch auf die Corona-Schnelltestzentren in den Gemeinden zurückgreifen. Hier wird auch an den Osterfeiertagen getestet. Eine Übersicht der Teststellen in den Gemeinden finden Sie hier. Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage stehen auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde.
Unterstützungsmaßnahmen der Stadt
Der Bamberger Stadtrat stimmte bereits am 24. März für ein Maßnahmenpaket. Das Ziel: Unternehmen dabei unterstützen, Kosten zu sparen und den Umsatz zu steigern. Zudem sollen bereits ideale Bedingungen geschaffen werden für den Fall, dass der Freistaat Bayern Bamberg als Modellstadt auswählt. So könnten die meisten Geschäfte wieder öffnen, wenn die KundInnen einen tagesaktuellen Schnelltest vorweisen.
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Erweiterung von Sondernutzungsflächen
Voraussetzung für eine Erweiterung der Freischank- und Sonderverkaufsflächen ist unter anderem, dass eine bereits genehmigte Sondernutzungsfläche existiert und trotz der Erweiterung die Rettungs-, Geh- und Radwege frei bleiben. Diese Maßnahme kam bereits 2020 für Gastronomiebetriebe zum Zuge und soll nun für das gesamte Jahr 2021 auch dem Einzelhandel nützen.
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Ersatzflächen für Gastronomie und Einzelhandel
Wie die Stadt Bamberg mitteilt, kam es bereits 2020 in einem Fall dazu, dass ein Gastronomiebetrieb ohne Freischankflächen außerhalb des Betriebes zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen konnte. Sofern weitere konkrete Ideen von Gastronomien und Einzelhandel vorliegen, will die Stadt diese wohlwollend prüfen.
Senkung der Gebühren für Sondernutzungsflächen
Die Reduzierung der Sondernutzungsgebühren für Freischankflächen beträgt 50 Prozent - und das auch rückwirkend ab Jahresbeginn für das gesamte Jahr 2021. Ein vollständiger pauschaler Erlass der Sondernutzungsgebühren sei rechtlich nicht zulässig.
Verlängerte Rückzahlungsfrist für Darlehen aus dem Bamberger Rettungsschirm
Stadt und Landkreis initiierten im März 2020 einen Rettungsschirm. Im Hinblick auf die fortdauernden Einschränkungen und Belastungen sehen sich nach den Angaben der Stadt Bamberg viele Darlehensnehmende des Rettungsschirms nicht in der Lage, den Betrag fristgerecht zurückzuzahlen. Deshalb können Unternehmen ihre Frist auf Anfrage bei der städtischen Wirtschaftsförderung verlängern lassen.
Gutscheine und Heizgeräte im Außenbereich
Die Gastronomie darf bis zum 31. Mai mobile Heizgeräte für ihre Freischankflächen einsetzen. Zudem will der Konzern Stadt Bamberg inklusive seiner Tochterunternehmen an Gäste und bei Jubiläen von Mitarbeitenden bevorzugt Einkaufs- und Gastronomiegutscheine verschenken.