Wer vergangenen Donnerstag die erste teil-öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) verfolgte, erhielt beinahe den Eindruck, dass an der Kritik des Kommunalen Prüfungsverbands (BKPV) nicht viel dran sein könnte.
Weitergabe des Prüfungsberichts: Die Stadt Bamberg will Anzeige erstatten
Nach den Angaben des Personalamtsleiters Robert Sporer hätte es keine Zahlungen ohne Gegenleistung gegeben. In vielen Fällen vertrete die Stadt Bamberg eine andere Rechtsauffassung als der BKPV, dem in seinem Prüfbericht angeblich auch Fehler unterlaufen wären. Zudem hätte die Regierung von Oberfranken in den meisten Fällen dieselbe Rechtsauffassung wie Stadt Bamberg.
Geht es wirklich nur um Einzelfälle?
Im Prüfbericht des BKPV heißt es, dass die Stadt Bamberg zwischen 2011 und 2017 knapp eine halbe Million Euro rechtswidrig an Beamte und Angestellte überwiesen hätte. Wenn überhaupt, dann geht es um Einzelfälle, lautete das Credo von Sporer in der Sitzung des RPA. Auf Nachfrage von nordbayern.de reagieren nun der Prüfungsverband und die Aufsichtsbehörde auf die Aussagen der Stadt.
Günther Heimrath, geschäftsführender Direktor des BKPV, teilt mit, dass der Verband an seiner Rechtsauffassung festhält. Demnach sind Überstundenpauschalen tariflich nur zulässig, wenn nachweislich Überstunden entstanden sind. Hierzu sei neben dem Nachweis der erbrachten regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auch der Nachweis darüberhinausgehender Arbeitsstunden erforderlich.
Nach Ansicht des BKPV würden in den kritisierten Fällen eben diese Nachweise fehlen, weil die Stadt Bamberg unter anderem die Arbeitszeit nicht erfasste. In einem Fall mit Arbeitszeiterfassung wäre es sogar zu Überstundenpauschalen bei Minusstunden auf dem Zeitguthaben gekommen.
Kein Kontakt mit dem Prüfungsverband
Zudem würde eine regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden gelten. Daher sei eine Missachtung dieser Regelung durch dauerhafte Überstundenpauschalen unzulässig und würde auch gegen Kommunalrecht verstoßen.
Ferner weist der BKPV darauf hin, dass nachgewiesene Überstunden im tarifrechtlichen Sinne grundsätzlich durch Freizeit auszugleichen wären. Nur wenn ein Ausgleich nicht möglich sei, sei eine Bezahlung zulässig.
Oberbürgermeister Andreas Starke (SPD) versprach den Fall lückenlos aufzuklären und betonte in einem Interview die abweichende Rechtsauffassung der Stadt Bamberg. Auf Nachfrage erklärt der BKPV, dass die Stadt Bamberg nach der Veröffentlichung des Prüfungsberichts keinen Kontakt mit dem Prüfungsverband aufgenommen habe, um die unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen zu klären. Bitten um fachliche Unterstützung oder weitergehende Erläuterungen habe es nicht gegeben.
Auch die Regierung widerspricht
Die Regierung von Oberfranken bestätigte gegenüber nordbayern.de, dass sie 2013 die Stadt Bamberg dazu aufforderte, die vom BKPV kritisierten Zahlungen einzustellen. Da die Stadt einwilligte, ging die Regierung davon aus, dass der Fall erledigt sei. Deshalb vertrete die Regierung jedoch nicht automatisch die Rechtsauffassung der Stadt Bamberg.
Die sieben Mitglieder des RPA unter der Leitung des Grünen-Stadtrats Wolfgang Grader wollen bis zum 23. Februar alle Kritikpunkte aufarbeiten. Danach wird die Stadt eine Stellungnahme an die Regierung von Oberfranken schicken - diese wird alle kritisierten Fälle nochmals prüfen. Wenn die Stadt Bamberg nicht willens oder in der Lage ist, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen, wird die Regierung einschreiten. Darüber hinaus ermittelt die Staatsanwaltschaft Hof wegen des Verdachts der Untreue.