Finanzskandal in Bamberg: Die Stadt will Anzeige erstatten

14.1.2021, 16:33 Uhr

Die Aufarbeitung des Bamberger Finanzskandals nimmt Konturen an: Gestern trafen sich die Mitglieder des Ältestenrats, bestehend aus den Fraktionsvorsitzenden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Im Dezember wurde ein Bericht des Kommunalen Prüfungsverbands öffentlich, der nahelegt, dass die Stadt Bamberg zwischen 2011 und 2017 mindestens 457.000 Euro tarifwidrig an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszahlte. Dabei handelt es sich vor allem um Überstundenpauschalen, die offenbar ohne Arbeitszeiterfassung überwiesen wurden.


Vorwürfe an die Stadt Bamberg: 457.000 Euro ohne Gegenleistung gezahlt?


Aus dem Bericht, der dieser Zeitung vorliegt, lassen sich die Namen der Beamten und Angestellten, die mutmaßlich zu hohe Zahlungen erhalten haben, identifizieren. Stadträtinnen und Stadträte sowie Rathausmitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich wegen der unbefugten Weitergabe des Prüfberichts strafbar machen. Der Datenschutzbeauftragte der Stadt Bamberg empfahl Oberbürgermeister Andreas Starke, Strafantrag gegen Unbekannt zu stellen.

Diskussion um den Prüfungsbericht

Eigentlich versprach der Rathauschef, den Prüfbericht bis Mittwoch allen Stadtratsvertreterinnen und Vertretern auszuhändigen. Auf Empfehlung des Datenschutzbeauftragten sollen diese den Bericht erst dann erhalten, wenn er weiter anonymisiert wurde. Eine weitere Bedingung: Dafür braucht es einen Beschluss im Stadtrat.

Am 28. Januar soll es eine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) unter der Leitung des Vorsitzenden, Wolfgang Grader (Grüne), geben. Der erste Teil der Sitzung wird der Öffentlichkeit zugänglich sein. Hierbei geht es um Informationen zum allgemeinen Verfahrensstand.

Öffentliche Sitzung Ende Januar

Im anschließenden nicht-öffentlichen Teil kann der gesamte Stadtrat teilnehmen. Dies soll für Transparenz im Aufarbeitungsprozess sorgen. Im weiteren Verlauf sind weitere Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses geplant. In normalen Zeiten tagt dieser lediglich zweimal im Jahr.

Darüber hinaus einigten sich die Mitglieder des Ältestenrates auf eine vorbereitende Arbeitsgruppe. Das Ziel: Der Arbeitsprozess soll zügig und strukturiert vonstatten gehen. Dabei soll auch ein externer Experte eine Rolle spielen, um bei tarifrechtlichen, arbeitsrechtlichen und sonstigen juristischen Fragestellungen tätig werden zu können.