Pflege-Skandal in Schloss Gleusdorf: Anklage gegen Verantwortliche
8.2.2019, 11:46 UhrFehlerhafte Versorgung, mangelhafte ärztliche Behandlung oder unterbliebene Einweisungen in Krankenhäuser sind nur ein paar Beispiele, die den Angeklagten zur Last gelegt werden. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft wurden wegen des Verdachts des Totschlags sowie der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen geführt. Inzwischen sind diese aber beendet.
Über 50 Zeugen wurden in der Vergangenheit befragt, zwischenzeitlich betreute ein zehnköpfiges Ermittlerteam der Kriminalpolizei Schweinfurt den verworrenen Fall. Die Staatsanwaltschaft sieht nach Auswertung aller Ermittlungsergebnisse den dringenden Verdacht, dass die drei Angeklagten in einem Fall des mittäterschaftlich begangenen Totschlags durch Unterlassen schuldig sind. Außerdem lautet die Anklage auf mittäterschaftlich begangenen versuchten Totschlag durch Unterlassen in zwei weiteren Fällen, sowie Misshandlung von Schutzbefohlenen und einer weiteren Misshandlung.
Nach Pflegeskandal: Schloss Gleusdorf wird geschlossen
Der ehemalige Pflegedienstleister wird außerdem verdächtigt, eine vorsätzliche Körperverletzung zum Nachteil eines psychisch kranken Heimbewohners begangen zu haben. Neben der Verweigerung von medizinischer Versorgung soll der Pflegedienstleister einem psychisch kranken Heimbewohner ins Gesicht geschlagen und dem Bewohner gegenüber folgende Worte geäußert haben: "Halt die Fresse und schlaf!".
Zudem soll der angeklagte Arzt eine Falschbeurkundung in drei Fällen durch die Ausstellung falscher Todesbescheinigungen erstellt haben. Dem gestorbenen Bewohner, der durch einen Sturz ums Leben kam, habe er beispielsweise einen natürlichen Tod bescheinigt.
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Im Gegenzug wurde das Verfahren gegen einen weiteren Heimleiter und Mitgesellschafter eingestellt, weil eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war und er zudem bereits durch das Landgericht Hof wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde. Ein Ermittlungsverfahren gegen eine als Zeugin vernommene Mitarbeiterin des Pflegeheimes wegen uneidlicher Falschaussage wurde zwischenzeitlich wieder eingestellt, weil sich der Tatvorwurf nicht bestätigte.