Bamberger Chefarzt-Prozess: Opfer belastet Angeklagten
9.11.2017, 18:17 UhrDie Zeugin und Nebenklägerin machte ihre Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Dies ist üblich, wenn in Strafprozessen intime Dinge angesprochen werden.
Dem angeklagten Arzt wird nämlich vorgeworfen, die 38-Jährige in der Küche der Station gegen ihren Willen zum Oralverkehr gedrängt zu haben. Obwohl sie ihm zweimal deutlich gesagt habe, dass sie das nicht wolle, habe er nicht locker gelassen, bis sie schließlich doch tat, was er von ihr wollte.
Mehrmals angenähert
Laut Gerichtssprecher Nino Goldbeck bestätigte die medizinische Fachangestellte in ihrer rund fünfstündigen Vernehmung die Vorwürfe weitgehend so, wie sie in der Anklageschrift festgehalten sind. "Sie hat erklärt, der Angeklagte habe sich ihr ab 2014 öfter in sexueller Absicht angenähert", sagt Goldbeck. "Zunächst sei sie nicht darauf eingegangen, Mitte 2015 habe es dann erstmals sexuelle Kontakte zwischen beiden gegeben."
Schon damals habe die Frau einen inneren Widerwillen empfunden, diesen aber nicht gegenüber dem Mediziner geäußert. Bei dem besagten Vorfall am 20. Dezember 2016 habe sie ihm dann erstmals deutlich gesagt, dass sie keine intimen Kontakte mit ihm mehr wolle.
Drängen nachgegeben
Doch der Chefarzt habe sich über ihren Willen hinweggesetzt. Schließlich habe sie seinem Drängen nachgegeben. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2016 ist es bereits strafbar, wenn man gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt, und nicht erst, wenn man dabei Gewalt anwendet oder Drohungen ausspricht.
Am ersten Prozesstag hatte der Bamberger Mediziner den Vorwurf zurückgewiesen. Er habe zwar mit mehreren Mitarbeitern seiner Station Affären gehabt, aber diese waren immer einvernehmlich.
In einer schriftlichen Erklärung des Angeklagten heißt es: "Ich bin kein Harvey Weinstein, kein Berlusconi, kein Trump und kein Strauss-Kahn."
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