Bauern atmen auf: Weniger Uferstreifen nötig

Martin Müller

Redaktion Metropolregion Nürnberg und Bayern

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19.11.2020, 17:42 Uhr
Solche Streifen an Gewässern wie bei diesem Bach in der Nähe von Uehfeld sind nun im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an Gewässern mit einer Länge von 1400 Kilometern nötig.

© Wasserwirtschaftsamt Ansbach Solche Streifen an Gewässern wie bei diesem Bach in der Nähe von Uehfeld sind nun im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim an Gewässern mit einer Länge von 1400 Kilometern nötig.

Auf etwa 1400 von 2690 Kilometern Gewässerlänge sind keine Uferstreifen notwendig, das entspricht 52 Prozent. „Das betrifft vor allem die Oberläufe vieler Gewässer und die vielen seitlich zulaufenden Gräben auf die Hauptstränge der Gewässer“, erläutert Thomas Keller, Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach. Dort können also die Felder weiterhin bis nahe an die Wasserläufe reichen.

Ursprünglich war bayernweit eine Karte veröffentlicht worden, in der auch Verrohrungen oder trockene Gräben als Gewässer mit verpflichtenden Uferstreifen kartiert waren. Die Bauern liefen Sturm, die Behörden gaben schnell zu, dass die Karten viele Fehler enthielten.


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In zunächst drei Pilotlandkreisen in Bayern wurden nun aufwendig alle Gewässer vor Ort begutachtet und kartiert, um Grundlagen für andere Wasserwirtschaftsämter zu schaffen. Im Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim waren dafür zwei Mitarbeiter von Februar bis Ende September im Einsatz. So konnte nun auch in strittigen Fällen für Klarheit gesorgt werden.

Regelung schon jetzt verbindlich

Die Kartenentwürfe sind ab sofort auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach für jedes Gemeindegebiet abrufbar. In den kommenden drei Jahres soll der Rest des Freistaates folgen, seit diesem August laufen die Erhebungen.

Bei klar als Gewässer erkennbaren Flüssen, Bächen oder Gräben ist der Uferstreifen aber schon jetzt verbindlich. Nur bei Streitfragen, etwa wenn ein Graben über lange Zeit des Jahres trocken liegt, muss das Wasserwirtschaftsamt begutachten, ob vor Ort ein natürliches Gewässerbett erkennbar ist.


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Nicht notwendig sind Gewässerrandstreifen an eindeutig grünen Gräben mit Grasbewuchs, die nur selten Wasser führen, an künstlichen Gewässern, an Verrohrungen oder an Be- und Entwässerungsgräben von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. An Weihern und Teichen sind Uferstreifen nur nötig, wenn sie von einem natürlichen Gewässer durchströmt werden.

Die Uferstreifen wurden durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und eine resultierende Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes nötig. Sie sollen als Erosionsschutz dienen und dazu führen, dass weniger Düngemittel und Pestizide in Gewässer gelangen.

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