Lockerungen im Überblick
Bayern: Wo wird gelockert, wenn der Inzidenzwert unter 50 liegt?
9.6.2021, 11:10 UhrSeit Montag, 7. Juni, gilt die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) mit neuen Lockerungen. Relevant ist damit nur noch, ob der Inzidenzwert unter 100 bzw. unter 50 liegt, 35 ist aktuell kein Schwellwert.
Zu beachten ist jeweils: Damit Lockerungen in Ihrem Landkreis oder Ihrer Stadt in Kraft treten, muss der Inzidenzwert fünf Tage lang maximal bei 50,0 liegen. Zwei Tage später treten dabei neue Regeln in Kraft. Damit ist die Lage in einem Punkt anders als in weiten Teilen Deutschlands: Dort zählen nur Werktage in die Fünfer-Zählung hinein. Die Begründung hierfür finden Sie hier.
In dieser interaktiven Karte sehen Sie, wo in Bayern aktuell der Inzidenzwert bei maximal 50 liegt. Die Daten werden automatisch vom Robert-Koch-Institut eingeholt und verarbeitet.
Was passiert, wenn der Inzidenzwert unter 50 fällt?
Testpflicht: Sie entfällt fast überall. Ein negativer Test wird weiterhin beim Besuch von Krankenhäusern und Heimen sowie beim Einchecken in ein Hotel benötigt.
Kontaktbeschränkungen: Statt drei Haushalten und zehn Personen dürfen sich zehn Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen. Vollständig Geimpfte und Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.
Feiern: Bis zu 50 Personen in geschlossenen Räumen und 100 unter freiem Himmel dürfen feiern. Wichtig ist, dass es einen Anlass gibt, zum Beispiel eine Hochzeit oder ein Geburtstag, und dass der Personenkreis klar begrenzt ist und jeder eingeladen wurde. Ist die Inzidenz höher, dürfen jeweils nur halb so viele Gäste kommen, diese benötigen dann zudem einen negativen Test.
Sport: Jeglicher Sport ohne Test und Personenbegrenzung ist erlaubt. In Sportstätten müssen FFP2-Masken getragen werden, solange kein Sport gemacht wird. Sportveranstaltungen dürfen ohne Test besucht werden. Hier sind maximal 500 Personen mit festen Plätzen zugelassen.
Freizeit: Bei Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Thermen, Wellnesszentren, Saunen, Solarien, der Ausflugsschiffahrt, Stadt- und Naturführungen entfällt die Testpflicht.
Kultur: Kulturelle Veranstaltungen, Theater, Opern, Konzerthäuser und Kinos dürfen ohne Test besucht werden. Bei Veranstaltungen sind maximal 500 Personen mit festen Plätzen zugelassen.
Gastronomie: Auch hier entfällt die Testpflicht, wenn mehrere Haushalte an einem Tisch sitzen.
Hotels und Übernachtungen: Gäste brauchen zu Beginn ihres Aufenthalts einen Test, danach entfällt die Testpflicht.
Schulen: Bei Werten unter 50 ist für alle Schüler ein voller Präsenzunterricht (ohne Mindestabstand) erlaubt. Davor gibt es Präsenz- oder Wechselunterricht mit Mindestabstand.
Kitas: Es gibt einen Normalbetrieb. Das bedeutet, Kinder müssen nicht mehr in festen Gruppen betreut werden, sondern es können auch offene Konzepte durchgeführt werden.
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