Kranke Möwen gefunden
Großer Rußweiher: Vogelgrippe hat Eschenbach erreicht
23.05.2023, 08:55 UhrSeit einigen Tagen werden im Naturschutzgebiet Großer Rußweiher in Eschenbach vermehrt kranke und verendete Möwen gefunden. Eine Untersuchung der Tierkörper ergab jeweils eine Infektion mit dem hochansteckenden Influenzavirus Typ H5N1, landläufig Vogelgrippe, so das Landratsamt Neustadt/Waldnaab. Eine Ansteckung des Menschen mit dem derzeit kursierenden Geflügelpestvirus ist in Deutschland bislang nicht bekannt, gilt aber bei engem Kontakt mit Geflügel als grundsätzlich möglich.
Gefahr der Verschleppung
Wesentlich gefährlicher im Seuchengeschehen ist die mögliche Virusverschleppung mit Kleidung und Schuhwerk, wenn Naturfreunde in kontaminierten Uferzonen spazieren gehen oder Kontakt mit verendeten Wildvögeln haben beziehungsweise diese sogar mitnehmen, um sie zum Tierarzt zu bringen.
Schutzmaßnahmen
Da die Geflügelpest in der Wildvogelpopulation nicht bekämpft werden kann, ist ein Schutz der Hausgeflügelbestände umso wichtiger.
Die Verantwortlichen des Veterinäramts bitten daher, folgende Punkte zu beachten:
- Tierkörper von verendeten Wildvögeln nicht berühren, Hunde fernhalten.
- Meldung von toten Wildvögeln an das Veterinäramt Neustadt/Waldnaab, Telefon (09602) 797010 oder Mail an
veterinaere@neustadt.de mit möglichst genauer Ortsangabe (zum Beispiel über Handy-App). - Singvögel müssen nicht gemeldet werden.
- Auf keinen Fall erkrankte Vögel mitnehmen! Eine Behandlung der Geflügelpest ist nicht möglich.
Für Geflügelhalter ist Folgendes zu beachten:
- Wenn noch nicht geschehen: Meldung der Geflügelhaltung an das Veterinäramt.
- Die Biosicherheitsmaßnahmen der Allgemeinverfügung sind strikt einzuhalten.
- Es sollten Vorkehrungen für eine möglicherweise notwendige Aufstallungspflicht getroffen werden.
- Die wichtigsten Maßnahmen sind Futter und Wasser nicht im Freien anzubieten, um Wildvögel nicht anzulocken, sowie ein Betretungsverbot für nicht Betriebsangehörige.
- Ungewöhnlich hohe tägliche Ausfälle oder starker Leistungsrückgang sind unverzüglich durch einen Tierarzt abzuklären. Eventuell nötige Laborkosten werden vom Staat übernommen.
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