Befangenheitsanträge: NSU-Prozess kommt ins Stocken
21.3.2017, 12:56 UhrDer Münchner NSU-Prozess wird wegen mehrerer Befangenheitsanträge erst am 28. März fortgesetzt. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag mit. Geplant war eigentlich, an diesem Donnerstag weiterzuverhandeln. Auch zuvor waren schon mehrere Prozesstage wegen Befangenheitsanträgen abgesagt worden.
Zuletzt hatte die Hauptangeklagte Beate Zschäpe in schriftlicher Form außerhalb der Gerichtsverhandlung zwei Befangenheitsanträge gegen Richter im NSU-Prozess gestellt. Damit sind derzeit drei Befangenheitsanträge Zschäpes offen. Einer richtet sich gegen einen Beisitzer, zwei gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl.
Umfangreicher Schriftwechsel
Die Befangenheitsanträge hängen miteinander zusammen. Das geht aus einem umfangreichen Schriftwechsel hervor, den die Geschäftsstelle des Oberlandesgerichts zu Wochenbeginn an die Prozessbeteiligten verschickte und der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
So war der jetzt von Zschäpe abgelehnte Beisitzer einem Dreierkollegium zugeteilt, das über einen der beiden Befangenheitsanträge gegen Götzl entscheiden sollte. Eine Sprecherin des OLG teilte mit, dass nunmehr aber zuerst über den Befangenheitsvorwurf gegen diesen Beisitzer entschieden und dafür ebenfalls ein Richtergremium gefunden werden müsse.
Zschäpe ist wegen Mittäterschaft an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" angeklagt. Dazu gehören neun Morde an türkisch- und griechischstämmigen Gewerbetreibenden aus Fremdenhass.
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