Behördencheck: Wie gut sind unsere Ämter wirklich?

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7.12.2019, 05:54 Uhr
Für viele Vorgänge müssen die Einwohner einer Stadt derzeit noch persönlich ins Amt. Mit dem neuen Online-Zugangsgesetz, das bis 2022 umgesetzt werden soll, könnte sich das ändern.

© Michael Matejka Für viele Vorgänge müssen die Einwohner einer Stadt derzeit noch persönlich ins Amt. Mit dem neuen Online-Zugangsgesetz, das bis 2022 umgesetzt werden soll, könnte sich das ändern.

Das Ergebnis für Nürnberg

In der kreisfreien Stadt Nürnberg sind derzeit 537.000 Menschen gemeldet. Dabei müssen die Bürgerinnen und Bürger mehrere Ämter aufsuchen, um alle Anträge erledigen zu können. Beim Einwohnermeldeamt sind vor allem die zuweilen langen Wartezeiten immer wieder ein Grund zur Ärgernis. Mal sind es zehn Minuten, mal zwei Stunden. „Durchschnittliche Wartezeiten haben wir leider nicht, wir haben längste Wartezeiten erfasst, weil die natürlich für uns entscheidend sind“, so Olaf Kuch, Leiter des Einwohnermeldeamtes. Schuld ist der unkalkulierbare Besucherandrang. Dennoch: An Brückentage oder vor den Ferien ist das Amt besonders gut besucht. So verzeichnet das Einwohneramt an Spitzentagen bis zu etwa 1400 Vorgänge. Aber das sind Höchstwerte.

Eine Entspannung wird es durch die Sanierung des Einwohnermeldeamtes geben: Ende 2020 werden auch Schalter in den ersten Stock ziehen — das schafft auch mehr Platz in den bisher beengten Räumlichkeiten.

Die Ergebnisse im Detail sowie einen Blick nach Forchheim, Neumarkt, Schwabach, Treuchtligen, Roth und Hersbruck finden Sie in unserer Bilderstrecke:

Das Ergebnis für Erlangen

In Erlangen gibt es im Gegensatz zu etlichen kleineren Städten keine Sonderöffnungszeiten für Berufstätige abends und an Wochenenden. Für Martin Holzinger, den Leiter des Bürgeramtes, ist das aber kein Manko. „Die Stadt bietet dem Bürger Öffnungszeiten von 38 Stunden in der Woche an“, begegnet er der Kritik. Erlangen käme Berufstätigen durch drei Tage mit Öffnungszeiten bis 18 Uhr sowie mit durchgehenden Öffnungszeiten über die Mittagszeit hinweg entgegen. „Wir kennen nur sehr wenige Städte, die mit diesem Angebot konkurrieren können“, sagt der Amtsleiter. Zudem biete die Stadt an ihrem Schalter eine Vielzahl an Dienstleistungen an.

Diejenigen Städte, die Schalter auch am Samstag geöffnet haben, tun dies „unserer Kenntnis nach“ nur mit einem wesentlich kleineren Angebot, meint er. „Gerade dem Berufstätigen, der möglichst mit einem Behördengang alles erledigen will, macht die Stadt Erlangen deshalb ein wesentlich attraktiveres Angebot“, betont Holzinger.

Das Ergebnis für Fürth

Die Fürther Behörde hat drei Anlaufstellen: Süd, Mitte und Nord; Letztere ist zurzeit wegen Umbaus geschlossen. Das Bürgeramt Süd hat pro Woche 31,5 Stunden geöffnet, die Anlaufstelle Mitte (nur nach Terminvereinbarung) zeitweise parallel. Wenn das Bürgeramt Nord 2020 wieder öffnet, erweitern sich die Öffnungszeiten um 4 Stunden pro Woche auf 35,5. Berufstätige können ihre Angelegenheiten an einzelnen Tagen bis 18 Uhr erledigen. Definitiv barrierefrei erreichbar ist das Bürgeramt Süd in der Schwabacher Straße.

Seit längerem hagelt es Beschwerden über unzumutbare Wartezeiten im Fürther Bürgeramt. Die Stadt arbeitet an Verbesserungen und entschuldigt die Misere mit der rasant wachsenden Einwohnerzahl, Problemen bei der Personalfindung, laufenden Umbauarbeiten und damit, dass Termine erst in Kürze online vereinbart werden können. Digital können die Fürther im Bürgeramt noch nichts erledigen. Laut Behördenchef Rainer Baier fehlen dafür die rechtlichen und technischen Voraussetzungen.

Beim Ausbau der digitalen Infrastruktur steht Bayern insgesamt nicht schlecht da, urteilte kürzlich Gemeindetagspräsident Uwe Brandl. Doch das Ziel, bundesweit bis 2022 und im Freistaat bereits ab 2020 die wichtigsten Verwaltungsdienstleistungen online anzubieten, sieht er in Gefahr. Hier würden sich die kommunalen Behörden derzeit noch „in der Steinzeit“ befinden.

Zwar gibt es im Freistaat seit 1. Oktober das Förderprogramm „Digitales Rathaus“, um den Ausbau der Online-Dienste voranzutreiben. Doch es fehlt an einheitlichen Software-Standards, um die unterschiedlichen Stellen, Programme und Datenbanken zu vernetzen und die Verwaltungsabläufe bis hin zum Bescheid automatisieren zu können. Nicht einmal die An- und Abmeldung von Kraftfahrzeugen ist bundeseinheitlich geregelt. Grundsätzlich sind die Datensammelstellen der Behörden in Deutschland zudem streng voneinander getrennt, ein Austausch von Unterlagen nicht ohne weiteres möglich.

Fehlendes Personal und hohe Anforderungen an die Technik

Doch nicht nur die technischen Anforderungen sind hochkomplex. Häufig müssen auch Gesetze geändert werden. Oft gilt noch die Schriftformerfordernis, nach der es rein rechtlich nicht möglich ist, Dokumente elektronisch anzulegen. Dabei könnten digitalisierte Behörden Schätzungen zufolge jährlich 3,9 Milliarden Euro einsparen und die Bürger vor 84 Millionen Wartestunden auf dem Amt bewahren.

Die Vorgaben des Online-Zugangsgesetzes wird Nürnberg laut Stadtkämmerer Harald Riedel fristgerecht nachkommen. Schon heute sind folgende Dienstleistungen online zu nutzen: Bewohnerparkausweis, Meldebescheinigung, Meldebescheinigung für den Rentenantrag, „Melderegisterauskunft einfach“, „Melderegisterauskunft einfach für mehrere Personen“, Verpflichtungsanfrage, Widerspruch Datenübermittlung sowie Wohnungsgeberbescheinigung.

Die Stadt Erlangen geht davon aus, die Vorgaben bis 2022 erfüllen können.
Soweit möglich in diesem Zusammenhang Lösungen von Bund und Land angeboten werden, sollen sie übernommen werden. Die Lösungen, für die die Stadt selber zuständig ist, werden gemeinsam mit Fürth Formularlösungen entwickelt, die barrierefrei und soweit erforderlich mit zusätzlichen Funktionen (ePayment, Autentifizierung mit eID oder Datenübernahme in Fachverfahren) versehen sind.
Zurzeit können in der Stadt Erlangen online zwei Leistungen erledigt werden: Melderegisterauskünfte und die Abmeldung eines Autos.

Bei der Stadt Fürth zeigt man sich zwar zuversichtlich, die geforderten Standards bei digitalen Verwaltungsleistungen bis 2022 erfüllen zu können. Digitalisierungsbeauftragter Hauke Traulsen betont aber, dass es noch an Personal bei der Formularerstellung fehle und überdies unklar sei, welche Leistungen Kommunen künftig tatsächlich erbringen müssten.

Neben rund 30 PDF-Formularen auf ihrer Homepage bietet die Stadt aktuell sechs Leistungen wie die Beantragung von Geburts- und Sterbeurkunden „OZG-konform“ an, so Traulsen. Nur: Bei vielen Dienstleistungen schreibe der Gesetzgeber die persönliche Abgabe eines unterschriebenen Formulars vor.

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