Lockerungen in Corona-Pandemie
Bordelle und Swingerclubs öffnen ab 1. Oktober wieder in Bayern - unter diesen Voraussetzungen
30.9.2021, 14:05 UhrWer darf rein?
Ministerpräsident Markus Söder kündigte am 22. September nach der Kabinettsitzung die Öffnung von Clubs und Discos in Bayern ab dem 1. Oktober an. Dies gilt gleichermaßen für große Bordelle, Swinger- und Saunaclubs.
Demnach greift hier - unabhängig von der Ampelregelung - die 3G-Regelung. Einlass sollen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete bekommen - für Letztere allerdings ist für den Zutritt ein negativer PCR-Test nötig. Ein Schnelltest genügt nicht.
Formal soll das in der Kabinettssitzung am Donnerstag, 30. September, beschlossen werden. "Da kann sich jeder drauf einstellen", sagte Söder. Derzeit werden noch die Hygiene-Leitfäden und weitere Details erarbeitet.
Offen ist unter anderem noch, wie alt der PCR-Test höchstens sein darf, wie viele Menschen pro Quadratmeter zugelassen sein werden, bis wann die Clubs und Bordelle öffnen dürfen und inwiefern Maskenpflicht besteht.
Wahrscheinlich ist auch, dass das Kabinett den Betreibern einräumt, die 2G-Regel anzuwenden - oder es sogar als Pflicht für alle Betreiber macht. Dann hätten nur Geimpfte und Genesene Zutritt.
Was ist der aktuelle Stand in Bayern?
Seit 1. Juli 2021 ist der Betrieb von kleineren "Prostitutionsstätten" erlaubt. Der Unterschied zwischen beiden Betriebsarten ist, dass sich in Bordellen, wie auch in Laufhäusern oder Sauna- und Swingerclubs, viele Personen gleichzeitig aufhalten. Ähnlich wie in einer Disco. In Prostitutionsstätten befinden sich entsprechend weniger Menschen.
Auch größere Betriebe, wie sie hinter der Frauentormauer in Nürnberg häufig sind, dürfen Kunden empfangen, wenn sie vorab eine Terminvereinbarung anbieten und über ein Hygienekonzept verfügen. Zudem muss ein 1:1-Kontakt gewährleistet sein. Die Sexarbeiterinnen müssen die Kontaktdaten der Kunden erfassen und eine medizinische Maske tragen – soweit es "die Art der Leistung" zulässt, so das bayerische Gesundheitsministerium.
Wie läuft es in anderen Bundesländern?
In Baden-Württemberg sind Bordelle und Sex-Clubs bereits seit Juni wieder geöffnet. In dem Bundesland gelten drei Warnstufen - je nach Hospitalisierungsgrad und Intensivbettenauslastung. In der niedrigsten Stufe, der Basisstufe gilt dann die 3G-Regelung mit negativem Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden. In der nächsten Stufe, der Warnstufe, gilt 3G mit PCR- Test (nicht älter als 48 Stunden. In der letzten Alarmstufe können nur noch geimpfte oder genesene Besucher eingelassen werden. Im Unterschied zu Clubs und Discos gilt in Bordellen und Sex-Clubs Maskenpflicht. Die Besucher müssen ihre Daten zur Nachverfolgung hinterlegen und die Betreiber ein Hygienekonzept erstellen.
In Berlin gelten strengere Regeln. Hier bekommen nur Geimpfte und Genesene Zutritt in Bordelle oder Sex-Clubs. Sowohl Kunde als auch Sexarbeiterinnen müssen während der Dienstleistung FFP2-Maske tragen.
In Nordrhein-Westfalen gelten seit 18. August 2021 folgende Regeln. Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Kreis oder Stadt über 35 liegt, müssen Besucher am Eingang nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Auch Getestete bekommen Einlass, wenn ein PCR-Test vorgelegt wird, der nicht älter als 48 Stunden ist. Dafür müssen die Besucher tief in die Tasche greifen. Bis zu 70 Euro kostet ein PCR-Test in NRW für Ungeimpfte.
In Hamburg gilt für Bordelle und Sexclubs weiterhin die 3G-Regelung, während in vielen anderen Bereichen auch das 2G-Modell angeboten werden kann. Akzeptiert sind Schnelltest oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden. Auch während der Dienstleistung gilt Maskenpflicht. Es gilt ein 1:1-Kontakt mit vorheriger Terminvereinbarung. Laufbetrieb in größeren Bordellen ist nicht erlaubt. Die Daten der Kunden müssen erfasst werden.
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