Corona-Impfung in Bayern: Wann bin ich endlich dran?

Nina Dworschak

Volontärin Region & Bayern

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20.4.2021, 11:03 Uhr
Eine Impfung, viele Fragen: Ein Überblick zur Corona-Impfung

© Steffen Schellhorn, epd Eine Impfung, viele Fragen: Ein Überblick zur Corona-Impfung

Die Aussage überraschte Mitte April viele. "Ich glaube, wir werden die Priorisierung spätestens im Mai aus meiner Sicht aufgeben müssen", sagte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Tatsächlich sieht die nationale Impfstrategie vor, die derzeit gültige Priorisierung irgendwann aufzuheben. Aber sind wir schon so weit?

Corona-Impfungen in Bayern: Das ist der aktueller Stand

Das sind die Fakten: Bis Mitte April wurden in Bayern 75,4 Prozent der über 80-Jährigen geimpft. Bei den über 70-Jährigen sind es 32,2 Prozent, bei den über 60-Jährigen 12,6 Prozent, die in lokalen Impfzentren und durch mobile Impfteams eine Erstimpfung erhalten haben. Dazu kommen außerdem die Impfungen in den Arztpraxen, zu denen bisher keine Daten vorliegen.

In fast allen Impfzentren konnten die Menschen der Kategorie 1, also mit "höchster Priorität", ein Impfangebot erhalten. Insgesamt gibt es drei Kategorien, danach steht die Impfung allen anderen Berechtigten frei. In den meisten Impfzentren sind bereits Personen der Kategorie 2 an der Reihe. Bei einigen bayerischen Impfzentren wurden auch schon Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft.


In Deutschland und Bayern: Wie weit sind wir mittlerweile mit den Corona-Impfungen?


Die Schnelligkeit der Impfkampagne hängt von der Bevölkerungsstruktur in den jeweiligen Kommunen ab. Auch die Zahl von Krankenhäusern und Pflegeheimen spielt eine Rolle. Wo mehr priorisierte Menschen wohnen, werden die in der Reihenfolge weiter hinten befindlichen Personen länger auf eine Impfeinladung warten müssen. In den Landkreisen Fürth, Neumarkt, Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen und Forchheim beispielsweise werden bereits Menschen in Kategorie 2 geimpft.

Wer entscheidet über die Priorisierung?

Die Corona-Impfverordnung trat am 15. Dezember 2020 in Kraft. Grundsätzlich bestimmt darin der Bund, wie priorisiert wird und wer welchen Impfstoff erhält. Die Verordnung basiert auf den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut und wird regelmäßig angepasst. Den aktuellen Stand zur Impfreihenfolge und deren Ausnahmen finden Sie hier.

Was wurde bisher geändert?

Kurz nach Weihnachten wurden die ersten Menschen in Bayern geimpft. Einige Wochen später, am 8. Februar, wurde die Impfverordnung erstmals geändert. Der Grund: Neben Biontech/Pfizer und Moderna war nun auch der Wirkstoff Astrazeneca zugelassen - allerdings nur für Menschen unter 65 Jahren. An den verschiedenen Priorisierungsgruppen änderte sich wenig. Neu war: Das Gesetz gibt seitdem die Möglichkeit, Einzelfallentscheidungen zu treffen. Beispielsweise, wenn Impfstoff zu verfallen droht. Damit ist es für Impfzentren möglich, kurzfristig auch Menschen außerhalb der Priorisierungsgruppen zu impfen.

Das sorgt kurz vor Ostern für Chaos in einem Impfzentrum in Röthenbach (Kreis Nürnberger Land). Weil kurzfristig Impfkapazitäten frei waren, die laut Landratsamt innerhalb der nächsten Tage verfallen wären, entschied der Leiter des Impfzentrums pragmatisch, alle Begleitpersonen auch ohne Termin zu impfen. Diese Nachricht verbreitete sich wie ein Lauffeuer, die Feuerwehr musste den Ansturm bändigen.

Am 24. Februar wurde die Reihenfolge wieder geändert. Dieses Mal stiegen die Kindergärtner und Lehrerinnen von der Priorisierungsgruppe 3 auf in Gruppe 2. Allerdings nur diejenigen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen arbeiten.

Zum 8. März wurde die Impfverordnung abermals geändert. In Kategorie 1 sind seitdem Personen aufgeführt, die regelmäßig Schutzimpfungen gegen das Coronavirus durchführen.

Die letzte Neufassung der Verordnung stammt vom 1. April. Darin wird geregelt, dass auch Hausarztpraxen an der Impfkampagne teilnehmen können. Zuvor war es nur speziellen Arztpraxen erlaubt. Auch die Arztpraxen sind an die Impfverordnung des Bundes gebunden.

Corona-Impfung in Bayern: Wann bin ich endlich dran?

© NN-Grafik

Was passiert, wenn sich die Priorisierung in Bayern erneut ändert?

Wie sich zeigt, unterläuft die Corona-Impfverordnung einem ständigen Wandel. Aber wie soll der Bürger darauf reagieren? Wer sich in dem Bayerischen Impfportal registriert hat, erhält nach Eintragung aller Daten die Auskunft, welcher Priorisierungsgruppe er angehört. Sollte sich nun die Impfverordnung des Bundes ändern, müsste das Portal angepasst werden, was eine Neueinstufung bedeuten könnte.

"Deswegen empfehlen wir allen, ihre Daten regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren", so eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums. Sie weißt auch darauf hin, dass die Gesundheitsdaten bei jeder Registrierung neu eingeben werden müssen. Das habe datenschutzrechtlichen Gründe.

Was passiert mit Sonderfällen?

Seit Anfang März gibt es in Bayern eine Impfkommission. Dorthin können sich Menschen wenden, die an seltenen Krankheiten leiden und sich damit in der Verordnung nicht berücksichtigt sehen. Mit ärztlichen Zeugnissen kann eine Höherstufung bewirkt werden. Nur 20 Anträge wurden bisher abgelehnt.

Wie geht es weiter mit der Corona-Impfung?

Priorisierung also schon im Mai aufheben? Auf Nachfrage teilt das Bayerische Gesundheitsministerium mit, wie Holetscheks Aussage zu deuten ist: Nur im Idealfall könne über eine Aussetzung der Priorisierung nachgedacht werden. Das bedingt allerdings auch, dass bis dahin genügend Impfstoff vorhanden ist. Auch das Bundesgesundheitsministerium weiß: "Solange der Impfstoff ein knappes Gut ist, muss priorisiert werden."

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