2G oder 3G plus - aber freiwillig
Corona-Lockerungen in Bayern: Diese Regeln gelten aktuell
9.10.2021, 17:21 Uhr
Das Infektionsgeschehen in Bayern und Deutschland bleibt stabil, das betonte Staatskanzleiminister Florian Herrmann am Montag, 4. Oktober, auf einer Pressekonferenz zur Corona-Lage im Freistaat. Auch die Corona-Ampel steht derzeit auf Grün, weshalb die Regierung Bayerns nun mehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setzen möchte.
Zum 6. Oktober traten daher einige Änderungen in der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft, die sich ganz konkret auf Gastronomie und Veranstaltungen beziehen - wenn Betriebe und Veranstalter freiwillig auf die 2G-Regel oder die 3G-plus-Regel umstellen.
Voraussetzung: 2G oder 3G plus
Keine Maskenpflicht, kein Alkoholverbot, keine Obergrenzen bei der Personenzahl und keine Abstandsregeln mehr bei Veranstaltungen - das ist ab sofort im Freistaat wieder möglich. Veranstalter, die freiwillig auf das 2G-Prinzip (nur Genesene und Geimpfte erhalten Zutritt) oder das 3G-plus-Prinzip (Zutritt nur für Genesene, Geimpfte und Personen mit negativem PCR-Test) setzen, sollen nach einem Beschluss wieder zu nahezu Normalbetrieb zurückkehren. Voraussetzung sei allerdings, dass dies streng kontrolliert wird. Veranstaltern drohen bei Verstößen Bußgelder in Höhe von 5000 Euro, Teilnehmer, die gegen 2G oder 3G plus verstoßen, könnte das 250 Euro kosten. Im Bericht der Kabinettssitzung ist explizit von "Kontrollen mit Identitätsfeststellung" die Rede. Ein erheblicher Mehraufwand für Veranstalter.
Doch nicht nur Veranstaltungen profitieren von 2G und 3G plus: Das freiwillige Umstellen ist auch für Sportstätten, Theater, Opern, Kinos, Museen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken, Musikschulen und andere Bereiche und Betriebe möglich. So könnten beispielsweise wieder Konzerte oder Vorstellungen im Kino mit voller Auslastung stattfinden. Das Alkoholverbot bei Sport- und Kulturveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ist unter diesen Voraussetzungen ebenfalls aufgehoben.
Eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen getestet werden, werde es nicht geben, erklärte Herrmann. Unabhängig vom persönlichen Impfstatus haben Kinder und alle Schülerinnen und Schüler durch die regelmäßigen Testungen automatisch Zutritt zu 3G plus.
Neu ist ebenfalls, dass Bars, Kneipen und Schankwirtschaften nun - so wie Diskotheken seit 1. Oktober - mit 3G plus auch Tanzveranstaltungen durchführen und laute Musik spielen dürfen. Dies sei bislang nicht der Fall gewesen, um die "Diskothek durch die Hintertür zu vermeiden", wie Herrmann erklärte. Außerdem ist Essen und Trinken in der Gastronomie nicht mehr nur am Tisch, sondern nun auch an der Theke und dem Tresen erlaubt.
Möglich seien diese Lockerungen, weil man nun mehr auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger setze. Dazu anknüpfend erneuerte der Staatskanzleiminister einmal mehr die Aufforderung, sich impfen zu lassen.
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