Corona-Regeln: Das gilt über Ostern in Bayern

2.4.2021, 19:05 Uhr
Welche Corona-Maßnahmen gelten über Ostern im Freistaat? Wir geben einen Überblick. 

© Dwi Anoraganingrum via www.imago-images.de Welche Corona-Maßnahmen gelten über Ostern im Freistaat? Wir geben einen Überblick. 

Wer darf sich an Ostern treffen?

Da Ostern normalerweise als Fest der Familie und Freunde gilt, rückten nun über die Feiertage die privaten Kontakte in den Fokus. Trotz der wachsenden Zahl geimpfter Senioren und den vermehrten Test- und Selbsttest-Angeboten hält die Politik an den bisherigen Regeln fest: Private Zusammenkünfte bleiben über die Feiertage an Orten mit einer Inzidenz unter 100 auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt.


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Liegt die Inzidenz über 100 und die Corona-Notbremse ist in Kraft, ist offiziell ein Hausstand plus eine Person erlaubt. Kinder unter 14 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Als ein Hausstand gelten Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nicht-ehelichen Lebensgemeinschaft, auch wenn sie unterschiedliche Wohnsitze haben. Dabei ist es egal, ob die eine Person den Hausstand besucht oder ein Hausstand in der Wohnung der einzelnen Person zu Gast ist.

Darf ich bei meinem Besuch übernachten?

Übernachtungen in Hotels, Herbergen und Campingplätze sind im Freistaat weiter untersagt. Übernachtungen bei Privatpersonen sind dagegen erlaubt, unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen.

Oster-Ausflüge und Sport sind erlaubt, aber...

Noch im Januar gab es in Landkreisen mit Werten über 200 touristische Ausflugsverbote. In der aktuellen 12. Auflage der Corona-Verordnung kommen diese jedoch nicht mehr vor. Ausflüge sind demnach also erlaubt - jedoch nicht unbedingt sinnvoll.

Angesichts überwiegend trockenen Wetters, vieler Demonstrationen und möglichem Ausflugsverkehr rechnet die Polizei mit arbeitsreichen Ostertagen. Mehrere Präsidien kündigten verschärfte Kontrollen der Corona-Regeln an. Die Polizei-Gewerkschaften im Freistaat rechnen mit einem "Stress-Wochenende". Mehrere Kommunen verschärften deshalb die Maskenpflicht.


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Die Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Schwaben Süd/West kündigten verstärkte Verkehrskontrollen am Alpenrand an, Ausflugsregionen wie die Rhön in Nordbayern oder das Gebiet Alpsee-Grünten im Allgäu rieten von langen Anreisen für Ausflüge ab. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) warnte davor, schönes Osterwetter für Fahrten in beliebte Regionen zu nutzen.

Für Sportler gilt auch an den Osterfeiertagen wie bisher: ab einer Inzidenz von 100 bitte nur "kontaktfrei" mit den eigenen Mitbewohnern oder mit einer Person aus einem anderen Hausstand.

Einkaufen - was hat offen?

Nach dem überraschendem Widerruf einer Osterruhe steht jetzt fest: Die Geschäfte dürfen am Karsamstag wie an gewöhnlichen Corona-Werktagen öffnen.

Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Buchläden, Optiker und Hörgeräteakustiker, Schreibwaren- und Blumenläden sowie Garten- und Baumärkte dürfen also Kunden empfangen. Und: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch in Gebieten mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 öffnen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied, dass Schuhgeschäfte zu den für die tägliche Versorgung unverzichtbaren Ladengeschäften gehören, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte.

Für alle anderen Geschäfte maßgeblich ist die Inzidenzlage vor Ort, die entscheidet, ob "Click & Meet" oder "Click & Collect" erlaubt sind.

Ausgangssperren - auch über Ostern

Auch über die Osterfeiertage gilt die nächtliche Ausgangssperre in kreisfreien Städten und Landkreisen, in denen in denen die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage überschritten wurde und die Corona-Notbremse ist in Kraft. Von 22 bis 5 Uhr darf die Wohnung dann nur noch mit einem triftigen Grund verlassen werden. Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz mindestens drei Tage unter der 100er-Grenze liegt, entfällt die Regelung wieder. Eine täglich aktualisierte Liste ist auf der Homepage des bayerischen Innenministeriums zu finden.

Gottesdienste

Anders als im Vorjahr, als bei den Gottesdiensten wegen der Corona-Einschränkungen keine Gläubigen dabei sein konnten, dürfen heuer Menschen in die Kirchen kommen - allerdings gelten nach wie vor strenge Regeln.

In manchen Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen beschränken sich die Kirchen jedoch freiwillig. So haben die katholischen Gemeinden im Raum Kulmbach in Oberfranken fast alle Gottesdienste im April abgesagt. In Hof fällt die große Osternachtfeier in der Michaeliskirche aus, wie der evangelische Dekan Günther Saalfrank sagte. Zudem setze man verstärkt auf Freiluft-Gottesdienste und digitale Angebote. Und: Die Mitwirkenden bei Gottesdiensten machen vorher Schnelltests.

Dürfen Gastronomiebetriebe Essen anbieten?

Gastronomiebetriebe dürfen nach wie vor keine Gäste bewirten. Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist dagegen auch über Ostern zulässig.

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