Corona-Risikogebiete: Was Reisende jetzt wissen müssen

Nicole Netter

Politik und Wirtschaft

E-Mail zur Autorenseite

6.3.2020, 15:04 Uhr

Was soll ich tun, wenn ich eine Reise in ein von Corona betroffenes Land gebucht habe?

Informationen einholen. Auf der permanent aktualisierten Seite des Auswärtigen Amtes, bei Reiseveranstaltern, Fluggesellschaften oder Bahnunternehmen. Die Lufthansa etwa hat Flüge nach China (Ausnahme Hongkong) vorerst bis 28. März ausgesetzt, die DER Touristik samt Töchtern bietet gratis Stornierungen für Reisen mit Antritt bis 31. März an.

Welche Rechte haben Individualreisende?

Wer direkt mit dem Hotel oder dem Vermieter einer Ferienwohnung einen Vertrag geschlossen hat, hat laut dem Würzburger Reiserechtler Kay Rodegra ein hohes Risiko, bei einer Stornierung auf seinen Kosten sitzen zu bleiben. Ist das Ziel eine abgeriegelte Region, muss aber nicht bezahlt werden, bereits geleistete Zahlungen müssen in Verhandlung mit Hotelbetreibern individuell zurückgefordert werden. Für Flüge etwa nach China darf die Gesellschaft bei Nichtantritt des Fluges durch den Passagier die vereinbarten Stornokosten einfordern.


Coronavirus: Das müssen Reisende jetzt unbedingt wissen


Wie ergeht es Pauschalreisenden?

Um von einem Reisevertrag kostenfrei zurücktreten zu können, bedarf es laut Rodegra eines sogenannten "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstandes" (früher: "höhere Gewalt"). Hierzu gehören Erdbeben, Stürme, Kriege oder auch Epidemien. Maßgeblich ist aber eine konkrete Gefahr beziehungsweise erhebliche Beeinträchtigung. Ein Indiz hierfür ist eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes.

Eine solche liegt derzeit für folgende Gebiete vor:

  • In China: Provinz Hubei und die Stadt Wuhan
  • Im Iran: Provinz Ghom, Teheran
  • In Südkorea: Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang)
  • In Italien: Provinz Bozen/Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo' in der Provinz Padua in der Region Venetien.

So Veranstalter nicht von sich aus eine Stornierung anbieten, hat der Pauschalreisende auch kein Recht darauf. Andersherum gilt aber auch: Wird eine Reise vom Veranstalter abgesagt, steht Urlaubern die Erstattung des Reisepreises und gegebenenfalls zusätzlicher Schadensersatz zu.

1 Kommentar