Der Fall Ulvi K.: Ein Freispruch ohne Freiheit

2.1.2015, 08:32 Uhr
Damit Ulvi K. freikommt, müsste ein Gutachter feststellen, dass von dem geistig Behinderten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

© David Ebener (dpa) Damit Ulvi K. freikommt, müsste ein Gutachter feststellen, dass von dem geistig Behinderten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.

Das Zimmer muss er sich mit drei anderen Männern teilen - ein Tisch, ein Regal, ein Schrank, vier Betten. Seit mehr als 13 Jahren ist das die kleine Welt, in der Ulvi K. einen Großteil seines Lebens verbringt. Der geistig Behinderte wurde zwar im Mai vom Vorwurf des Mordes an der kleinen Peggy freigesprochen. Doch Freiheit bedeutet das für den 37-Jährigen nicht. Nur einige Stunden darf er einmal die Woche mit seiner Betreuerin Gudrun Rödel raus aus der psychiatrischen Klinik. "Er wird weiter wie ein Schwerverbrecher behandelt", beklagt Rödel. "Er wollte Heiligabend so gerne mit seinen Eltern verbringen - auch das wurde abgelehnt."

Die kleine Peggy verschwand am 7. Mai 2001 im oberfränkischen Lichtenberg spurlos. Ihre Leiche wurde nie gefunden. Im Herbst 2002 legte Ulvi K. überraschend ein Geständnis ab. Weshalb er das tat, schrieb der Mann, dem Gutachter den Verstand eines kleinen Kindes bescheinigten, erst viel später auf einem Blatt Papier nieder: "Weil ich ankst hte, vor der Krido. Ich wuste nicht nicht, was ich machen sollte, da habe ich mir einfach was aus Gedachd."

Ohrfeige für die Ermittler

Als Peggys Mörder wurde Ulvi K. im April 2004 in einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Landgericht Hof sah es damals als erwiesen an, dass er Peggy tötete, um einen einige Tage vorher an ihr begangenen sexuellen Missbrauch zu vertuschen. Weil sein Geständnis der Tathergangs-Hypothese der Ermittler verblüffend ähnlich war, wurde das Verfahren in diesem Jahr noch einmal neu aufgerollt.

Das Urteil vom 14. Mai 2014 glich einer Ohrfeige für die Ermittler aus Hof: Das Geständnis von Ulvi K. sei mit keinem einzigen Sachbeweis zu belegen, sagte der Vorsitzende Richter. "Der Angeklagte ist freizusprechen." Im Gerichtssaal brandete Jubel auf.

In dem Wiederaufnahmeverfahren ging es aber ausschließlich um die Frage, ob Ulvi K. Peggy tötete. "Von diesem Vorwurf ist er vollständig rehabilitiert", erläutert sein neuer Verteidiger Thomas Saschenbrecker. "Aber Ulvi K. wurde 2004 eben auch als Vergewaltiger der kleinen Peggy verurteilt und weil er sich vor Kindern entblößt haben soll - die damit verbundene Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik gilt weiterhin."

Deswegen sitzt der Sohn einer Gastwirtsfamilie noch immer im Bayreuther Bezirkskrankenhaus und erhält auch keine Entschädigung wegen des Fehlurteils im Mordprozess. "Dieser Freispruch bewahrte ihn letztendlich nur vor einer Gefängnisstrafe, die er nach einer Therapie zumindest theoretisch hätte antreten müssen", sagt Saschenbrecker.

Schweigemarsch

Damit Ulvi K. freikommt, müsste ein Gutachter feststellen, dass von dem geistig Behinderten keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Jährlich wird das überprüft. Das nächste Mal am 8. Januar 2015. Ulvis Unterstützer wollen an diesem Tag einen Schweigemarsch vom Bayreuther Rathaus zum Landgericht veranstalten.

Ein neues Gutachten bescheinigt Ulvi K. weiteren Therapiebedarf. Sollte der 37-Jährige im Bezirkskrankenhaus bleiben müssen, will sein Verteidiger ein neues Wiederaufnahmeverfahren beantragen. Dabei soll dann "die angebliche Vergewaltigung Peggys" noch einmal vor Gericht aufgerollt werden. "Käme es dabei auch zu einem Freispruch, müsste Ulvi K. freigelassen werden", sagt Saschenbrecker. Die Beweislage sei sehr dünn.

Seit 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft Bayreuth im Fall Peggy wieder. "Alle Spuren wurden neu überprüft", versichert Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. In den kommenden drei Monaten sollen diese Ermittlungen voraussichtlich zum Abschluss kommen. Drei neue "schwach Tatverdächtige" gibt es laut Potzel.

Unter anderem ist ein Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt ins Visier der Ermittler gerückt. Der 29-Jährige war ein enger Freund von Peggys Familie und räumte bei seiner Vernehmung einen "Austausch von Zärtlichkeiten" mit der Schülerin ein. Der Mann sitzt wegen sexuellen Missbrauchs an seiner eigenen Tochter in Haft. Er hat mittlerweile zugegeben, auch seine Nichte missbraucht zu haben. Das Mädchen wohnte im selben Haus wie Peggy. Der Missbrauch soll nur kurz vor Peggys Verschwinden gewesen sein. In der Haftzelle des Mannes fand die Polizei ein Foto, das Peggy zeigt.

Chefermittler Potzel warnt jedoch vor voreiligen Schlussfolgerungen: Bei keinem der drei Verdächtigen habe sich bislang ein ausreichender Verdacht ergeben, um Anklage im Fall Peggy erheben zu können.

Verwandte Themen


Keine Kommentare