Details fix: Das gilt am Montag in Frankens Einzelhandel
6.3.2021, 08:37 UhrIn Bayerns Ministerien werden derzeit Überstunden gemacht. Erst spät in der Nacht auf Samstag veröffentlichte die Staatsregierung die zwölfte Auflage der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, dem Corona-Katalog, der die Schritte im Kampf gegen die Pandemie auch juristisch manifestiert. Bis zuletzt waren viele Details noch unklar - etwa, unter welchen Bedingungen Einzelhändler im Freistaat bei Überschreiten gewisser Grenzwerte wieder öffnen und schließen dürfen. Jetzt gibt es Antworten.
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Die Verordnung ist gewachsen, deutlich, von zwölf auf 15 Seiten. Besonders durch die Öffnungen ab kommenden Montag werden die Regeln komplizierter. Klar definiert sind die sogenannten inzidenzabhängigen Regeln. Bayern setzt dabei die Beschlüsse aus dem Bund-Länder-Gipfel exakt um: Unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sind deutlich mehr Öffnungen möglich, zwischen 50 und 100 gibt es vorsichtige Lockerungen - und ab 100 greift eine Notbremse.
Bayern führt Karenzzeit für Händler ein
Dabei führt Bayern eine Karenzzeit ein. Erst dann, "wenn die jeweilige Schwelle drei Tage in Folge überschritten beziehungsweise unterschritten werde", finde ein Wechsel statt. Heißt: Händler, die am Montag öffnen dürfen, haben immer Gewissheit für mehrere Tage - und müssen nicht unmittelbar nach Überschreitung an einem Tag wieder zusperren. Die Stufen sind vergleichbar mit der Corona-Ampel, auf die Bayern im vergangenen Jahr zur Definition von Hotspots gesetzt hatte.
Doch wer darf ab kommendem Montag öffnen, welche Inzidenzwerte sind entscheidend? Auch hier liefert die Verordnung Antworten. Das Gesundheitsministerium wird am kommendem Sonntag mit den Tageswerten definieren, wer lockern darf - und wer nicht. Heißt: In Städten und Landkreisen, die bei vom Robert-Koch-Institut definierten Inzidenzwerten am Sonntag über 100 liegen, bleiben die schärferen Regeln bestehen. Anderswo wird geöffnet.
FFP2-Maskenpflicht gilt in Geschäften
Wie der Restart im Einzelhandel ablaufen soll, wird in Paragraph zwölf der Verordnung minutiös skizziert. In den Regionen, die unter einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 liegen, dürfe der Einzelhandel grundsätzlich öffnen - unter Pandemiebedingungen. Die Betreiber der Geschäfte müssten dabei sicherstellen, "dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden eingehalten werden kann", heißt es.
Zudem dürfe bei einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetenr ein Kunde auf zehn Quadratmetern kommen. Bei Läden, die größer sind, gelten für ab dieser Grenze 20 Quadratmeter. Heißt: Ein Geschäft von 1000 Quadratmetern darf gleichzeitig 90 Kunden ins Innere lassen.
Bayern legt Grundstein für "Luca"-Einsatz
Dabei gilt eine strenge FFP2-Maskenpflicht, sowohl für die Kunden als auch ihre Begleitpersonen. Sie muss auch auf "Eingangs- und Warteflächen" und den "zugehörigen Parkplätzen" getragen werden. Dort, wo im Kassen- und Thekenbereich transparente oder geeignete Schutzwände installiert sind, entfällt für das Personal die Maskenpflicht. Dazu müsse der Betreiber auch ein Hygienekonzept erarbeiten.
In einem Inzidenzkorridor zwischen 50 und 100 darf der Einzelhandel ab Montag mit sogenannten "Click and Meet"-Konzepten öffnen. Geschäfte können Termine vergeben und Kunden in einem fest begrenzten Zeitraum ins Innere lassen. Dabei gelten dieselben Vorgaben wie bei der grundsätzlichen Öffnung, Masken müssen etwa getragen werden. Die Betreiber müssen aber auch die Kontaktdaten wie im vergangenen Jahr im Restaurant erfassen. Das soll die Nachverfolgung für die Gesundheitsämter vereinfachen, gilt aber nicht bei einer Inzidenz von unter 50.
Regierung definiert Geschäfte des täglichen Bedarfs
Relativ früh in der Verordnung, bereits unter Paragraph zwei, hat die Staatsregierung jetzt auch die Kontaktdatenerfassung im Freistaat neu geregelt. Sie darf jetzt auch in "elektronischer Form erfolgen", heißt es dort - sofern eine "präzise Dokumentation sichergestellt ist". Damit legt Bayern den Grundstein für den Einsatz sogenannter Tracing-Apps privater Anbieter wie etwa "Luca", das die Nachverfolgung von Infektionen revolutionieren soll. Unter anderem Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach sich für den Einsatz aus. Die Stadt Freiburg etwa testet die App mittlerweile großflächig.
"Click and Meet"- Die Rettung des Einzelhandels auch in Franken?
Erstmals definiert die Staatsregierung in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung auch klarer, was Geschäfte zur sogenannten "täglichen Versorgung" sind - also solche, die unabhängig von der Inzidenz geöffnet bleiben. Zu diesen Ausnahmen, und das ist neu, gehören nun auch explizit Versicherungsbüros und Buchhandlungen. Weiter listet die Verordnung folgende Geschäfte auf:
"Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Pfandleihäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, der Verkauf von Presseartikeln, Versicherungsbüros, Buchhandlungen, Tierbedarf und Futtermittel und sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte sowie der Großhandel"
Auch Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Schlösserverwaltung, Zoos und botanische Gärten dürfen ab Montag grundsätzlich wieder öffnen - für sie gelten grundsätzlich dieselben Regeln wie im Einzelhandel. Stand Samstag dürfte also auch der Nürnberger Tiergarten wieder Gäste empfangen. Dort plant man aktuell die Wiedereröffnung. Ob es aber bereits am kommenden Montag soweit ist, dazu halten sich die Verantwortlichen bedeckt.
Die weiteren Regeln und Öffnungsschritte für die kommenden Wochen lesen Sie hier:
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