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Dybala-Prozess in Nürnberg: Star kickte nicht in Puma-Schuhen

Ulrike Löw

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10.5.2021, 09:57 Uhr
Dybala-Prozess in Nürnberg: Star kickte nicht in Puma-Schuhen

© Marco Bertorello, AFP

Profi-Fußball - das große Geld, der Promi-Bonus, der argentinische Stürmer Paulo Dybala hat sich nach ganz oben gespielt, sein Wert ist nach oben geschossen und so zahlte der Puma im August 2017 einen Millionenbetrag allein dafür, dass Paulo Dybala eine Werbekampagne mit einer "Signature-Collection" starten würde. Sprich die Fußball-Ikone Dybala (Spitzname: "La Joya", das Juwel) sollte nun auch durch die Schuhe auffallen, wenn er den Ball so hemmungslos trat. Schließlich gehört es für die Mädchen und Jungen, die in der E-Jugend kicken, zum Allgemeinwissen, was die Spieler an ihren Füßen tragen - damit diese angesagten Modelle im Idealfall auch in ihrem Schuhschrank zu Hause landen.

2,7 Millionen Euro erstritten

Doch Puma konnte seinen neuen Hightech-Sportschuh nicht an Dybalas Füßen präsentieren - denn der Sportartikelhersteller wusste nicht, das Paulo Dybala seinen Managervertrag gekündigt hatte, und zwar bevor seine damaligen Manager den Werbe- und Sponsorvertrag mit Puma abgeschlossen hatten.

Die Folge: Paulo Dybala lief nicht ein einziges Mal in der speziellen "Signature-Collection" auf und der Herzogenauracher Sportartikelhersteller wollte Schadenersatz. Puma reichte beim Landgericht Nürnberg-Fürth Klage ein und forderte in einer Teilklage zunächst 2,7 Millionen Euro, außerdem sollte festgestellt werden, dass die Firma "Star Image Limited" als Werbemanagerin auch zu weiterem Schadenersatz verpflichtet sei.

40-Millionen-Euro-Klage bei Schiedsgericht anhängig

Was sollten die Mitarbeiter der "Star Image Limited" unternehmen? Es nützt wenig, wenn sie selbst in den Schuhen und der Kleidung des Sportartikelherstellers auf das Spielfeld laufen. Doch Paulo Dybala ließ sich nicht bekleben wie die laufenden Meter Bandenwerbung direkt am Spielfeldrand des Fussballfeldes. Er hielt keine einzige der Verpflichtungen ein, die der Firma Puma von der "Star Image Limited" in dem Sponsoring-Vertrag versprochen worden waren.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 3 HK O 1292/18) und das Oberlandesgericht Nürnberg (Az.: 3 U 2801/19) gaben Puma recht: Die "Star Image Limited" hatte sich vertraglich dazu verpflichtet, die aktive Mitwirkung des Paulo Dybala - etwa in bestimmten Schuhen Fußball zu spielen - zu erfüllen. Juristisch ausgedrückt ist der Spieler damit Erfüllungsgehilfe der "Star Image Limited". Eine Dreiecks-Konstellation, in der letztlich die "Star Image Limited" die Aufgabe hatte, die Pflicht des Spielers Paulo Dybala gegenüber des Sponsors Puma zu erfüllen.

Ein 40-Millionen-Euro schweres Verfahren zwischen der "Star Image Limited" und Paulo Dybala beschäftigt derzeit ein Schiedsgericht.

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