Einigung steht: Lockdown-Lockerungen schon ab Inzidenz 100 - Erste Öffnungen ab Montag

4.3.2021, 09:43 Uhr
 Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird heute Abend mit Markus Söder (CSU, l), Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzender und Michael Müller (SPD, r), Regierender Bürgermeister von Berlin, die Ergebnisse des Corona-Gipfels verkünden.

© Michael Kappeler, dpa  Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) wird heute Abend mit Markus Söder (CSU, l), Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzender und Michael Müller (SPD, r), Regierender Bürgermeister von Berlin, die Ergebnisse des Corona-Gipfels verkünden.

Update vom 4. März: Am Mittwoch haben sich die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten beim Corona-Gipfel auf eine neue Vorgehensweise geeinigt. Alle Beschlüsse finden Sie unter diesem Link.

Erstmeldung vom 3. März: Am Mittwoch treffen sich Regierungsmitglieder und Länderchefs, um digital über die weiteren Lockdown-Maßnahmen zu beraten.

Corona-Lockdown: Aktualisierte Beschlussvorlage durchgesickert

Nachdem diese Woche bereits die Beschlussvorlage mit den Stand von Montagabend durchgesickert war, ist nun der aktualisierte Entwurf mit dem Zeitstempel von Mittwoch, 7.30 Uhr aufgetaucht. Das berichten mehrere Medien - unter anderem das ZDF und der Berliner Tagesspiegel - übereinstimmend.

In einigen Punkten gibt es wichtige Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion. So soll es nun einen fünften Öffnungsschritt geben, die Testpflicht für Arbeitgeber wird aber wohl gestrichen genauso wie zusätzliche Lockerungen über die Osterfeiertage.

Lockdown-Lockerungen greifen ab Inzidenz von 100 und 35

Erste Lockerungen sollen nun aber schon ab einer Inzidenz von unter 100 möglich sein. Weitere Rücknahmen der Lockdown-Regelungen erfolgen dann jeweils bei einer Inzidenz von 35 oder darunter.


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Das sind die wichtigsten Punkte der aktualisierten Vorlage:

Die Vorlage hält grundsätzlich an einer Verlängerung des Lockdowns bis zum 28. März fest. Die Kontaktbeschränkungen werden aber schon ab kommendem Montag gelockert, sodass Treffen zwischen zwei Haushalten mit bis zu fünf Personen wieder möglich sind.

In Regionen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 35 oder 50 - das ist in dem Papier laut ZDF noch nicht festgelegt - sollen sich sogar drei Haushalte mit bis zu zehn Personen treffen dürfen. Ausgenommen sind jeweils Kinder bis 14 Jahre.

Ab Inzidenz unter 100: Geschäfte dürfen Terminshopping anbieten - Individualsport möglich

Ebenfalls ab kommendem Montag dürfen Buchhandlungen, Blumengeschäfte, Gartenmärkte, körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen. In einzelnen Bundesländer sind diese Betriebe teils schon wieder geöffnet, nun sollen die Lockerungen bundesweit vereinheitlicht werden.

Ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100 kann man in Geschäften im sogenannten "Click&Meet"-Verfahren wieder einkaufen. Dabei darf man das Geschäft nur betreten, wenn man vorab telefonisch oder online einen Termin gebucht hat.


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Außerdem dürfen ab dem 100er-Inzidenzwert Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten wieder öffnen - allerdings ebenfalls nur für Besucher mit Termin.

Liegt die Inzidenz stabil unter 100 soll zudem Individualsport zu zweit wieder erlaubt sein sowie Sport im Außenbereich mit bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren.

Lockerungen für Außengastronomie und Kinos nach zwei Wochen möglich

Bleibt die Inzidenz zwei Wochen nach den oben genannten Öffnungen im Einzelhandel weiter unter 100, darf die Außengastronomie unter strengen Auflagen wieder öffnen. Der früheste mögliche Termin dafür wäre demzufolge der 22. März.

Ebenso soll dann auch der Besuch von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos wieder möglich sein. Ebenso dürften Fitnessstudios wieder öffnen. Besucher müssen allerdings einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen.

Corona-Lockdown: Umfassende Öffnungen erst ab Inzidenz von 35

In dem Papier sind laut ZDF und Tagesspiegel umfassendere Öffnungen erst ab einer Inzidenz von 35 vorgesehen.

Ab diesem Wert dürfen Geschäfte ebenso wie Museen, Galerien, botanische Gärten und Gedenkstätten generell unter Auflagen wieder öffnen. Außerdem wäre dann auch kontaktfreier Sport mit bis zu zehn Personen im Außenbereich wieder erlaubt.


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Bleibt die Inzidenz zwei Wochen konstant unter 35 dürfen Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen.

Neu eingeführt werden soll ein fünfter Öffnungsschritt, der dann gilt, wenn die Inzidenz weitere 14 Tage unter 35 bleibt. Dann sollen Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich sowie Kontaktsport in Innenräumen wieder erlaubt sein.

Beschlussvorlage: Keine Test-Pflicht für Arbeitgeber mehr

Im Vergleich zur vorherigen Version wurde im neuen Entwurf die Test-Pflicht für Arbeitgeber zurückgenommen. Statt das die Unternehmen verpflichtet werden, jedem Arbeitnehmer ein bis zwei Mal pro Woche einen Corona-Test anzubieten, heißt es nun sehr allgemein, dass solche Test für Unternehmen erforderlich seien als "gesamtgesellschaftlicher Beitrag", wie der Nachrichtensender ntv aus dem Papier zitiert.

Lockerungen speziell für Verwandtschaftsbesuche an den Osterfeiertagen wurden ntv zufolge ebenfalls gestrichen.

Die "nationale Teststrategie" soll nun ab Anfang April greifen. Dabei sollen Schüler und Lehrer sowie Erzieher mindestens einmal pro Woche auf Corona getestet werden. Allen Bürgern soll außerdem ein kostenloser Schnelltest pro Woche in Testzentren oder beim Hausarzt angeboten werden.

Mit Notbremse können Lockerungen wieder aufgehoben werden

Neu eingeführt werden soll laut der aktualisierten Beschlussvorlage eine Notbremse. Sie greift dann, wenn die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen auf über 100 steigt. Dann gelten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag wieder die bisher geltenden Regeln und die Lockerungen werden zurückgenommen.

Ob die Ministerpräsidenten dem Vorschlag zustimmen werden, entscheidet sich beim heutigen Corona-Gipfel. Laut Tagesspiegel ist vor allem die 35-Inzidenz-Grenze intern umstritten. Mehrere Bundesländer würden sie wohl lieber durch die 50er-Grenze ersetzen.

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