In Gold investiert

Angeklagt: Anlageberater prellte Ehepaar aus Eckental

Claudia Freilinger

Nordbayerische Nachrichten Herzogenaurach/Höchstadt

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14.07.2021, 14:10 Uhr
In Gold sollte der Angeklagte das Geld des Ehepaares anlegen.

© imago stock&peoplevia www.imago-images.de, imago images / blickwinkel In Gold sollte der Angeklagte das Geld des Ehepaares anlegen.

Der 41-Jährige, den die Eheleute im Jahr 2011 kennengelernt haben und der auch bei der Vermittlung des Kredits für Ihre Immobilie behilflich war, soll das Geld als Startkapital für eine eigene Firma genutzt haben.

Aber von Anfang an. Das Pärchen wollte ein Haus bauen in Eckental. Dieses steht inzwischen. Der Kredit läuft noch. Aber die Hausbesitzer waren nicht scharf darauf, ihr Leben lang abzubezahlen und deshalb froh, als der Angeklagten ihnen eine Alternative schmackhaft machte. Sie sollten ihre bestehende Lebensversicherung kündigen und dieses Geld, rund 15.000 Euro, in Gold und Silber investieren.

"Wir haben ihm vertraut"

Mit der Rendite ließe sich eine große Tilgungsrate zahlen und in Kombination mit den monatlichen Raten, die weiterliefen, ließe sich die Laufzeit des Kredits um Jahre verkürzen. Statt 2041 sei er 2033 abbezahlt. „Er ist unser Finanzberater und wir haben ihm vertraut“, sagt der Ehemann vor Gericht.

Erst als monatelang zugesagte Geldbeträge nicht ankamen, wurde er skeptisch und erstattete schließlich Anzeige. Es stellte sich heraus, dass er die 15.000 Euro nicht wie gedacht auf das Konto einer Investmentfirma überwiesen hatte, sondern direkt auf eine Prepaid-Karte des Angeklagten bei einem Kreditinstitut in Lettland.

Mit dem Geld nach Australien geflogen

Vor Gericht berichtet der Anlageberater, er sei mit dem Geld nach Australien gereist und habe dort an verschiedenen Stellen Gold gekauft, insgesamt 300 Gramm. Was damit geschehen ist, erzählt er nicht, sondern beruft sich auf sein Schweigerecht. Denn er steht nicht nur wegen Betrug vor Gericht, sondern auch weil er zwei falsche Versicherungen an Eides statt unterzeichnet hat. Gegenüber zwei Gerichtsvollziehern hatte er jeweils nur ein Konto angegeben und einmal neun, einmal zehn andere Konten unterschlagen. So jedenfalls steht es in der Anklage.

Das Gericht sieht die Schuld als erwiesen an und verurteilt den Mann für den Betrug und eine falsche Versicherung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren vier Monaten. Für die weitere Falschaussage kommen weitere acht Monate hinzu. Beide Strafen sind noch nicht rechtskräftig.

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