BRK Erlangen-Höchstadt: Corona-Impfung erschlichen
18.2.2021, 16:20 UhrLange hat die Reaktion des BRK nicht auf sich warten lassen: Gerade einmal eine Stunde lagen zwischen mehreren Nachfragen dieses Medienhauses zu „Impf-Drängler“-Vorgängen im BRK-Seniorenheim Etzelskirchen - und schon kam eine offizielle Presserklärung des Wohlfahrtsverbandes von allerhöchster Stelle.
So ist es nach Angaben des Kreisvorsitzenden Stefan Müller beim Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes (BRK) Erlangen-Höchstadt bei einem Impftermin im Januar im Seniorenzentrum in Höchstadt-Etzelskirchen zu einem Verstoß gegen die Prioritäten-Einstufung gemäß der Corona-Impfverordnung gekommen.
Demnach wurden in der Einrichtung am 10. Januar sechs Mitarbeiter aus der Verwaltung des Kreisverbandes geimpft, die nicht zur Priorität 1 gehören. "Ich bedauere diesen Vorfall der falschen Priorisierung in unserem BRK-Kreisverband Erlangen-Höchstadt außerordentlich", so Müller. Der genaue Ablauf und die Umstände des Vorfalls würden gerade in Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum geklärt, heißt es weiter.
Urlaub für Corona-Impfung unterbrochen?
Zuvor waren bei dieser Redaktion entsprechende Hinweise auf so genannte Impfdrängler, also Menschen, die bei der Corona-Impfung (noch) nicht dran sind, sich aber dennoch unter die Impf-Patienten mischen —, eingegangen. Nach den Schilderungen der Person, die anonym bleiben möchte, sollen für den ersten Impf-Termin BRK-Mitarbeitende sogar ihren Urlaub unterbrochen haben.
Unter den Impf-Dränglern seien auch die Kreisgeschäftsführerin sowie der stellvertretende Geschäftsführer, bestätigt Müller auf Nachfrage dieses Medienhauses. Darüber hinaus handelt es sich unter anderem um Mitarbeiter der Verwaltung sowie im Seniorenheim ehrenamtlich Tätige. "Es wurden Personen geimpft, die nach der geltenden Priorisierung noch nicht an der Reihe gewesen wären", sagt Müller dieser Redaktion.
Der Erlanger OB Florian Janik (SPD) ist ebenfalls bereits in die Angelegenheit eingebunden und hatte, als er von dem Zwischenfall erfahren hatte, sofort den BRK-Kreisvorsitzenden Müller verständigt.
Wie war der Vorfall möglich?
Doch wie war der Vorfall überhaupt möglich? Vor einem Termin übermittelt die jeweilige Einrichtung dem Impfzentrum die Zahl der Personen, die geimpft werden sollen. In den Einrichtungen werden von den dort behandelnden Ärzten vorab auch die Aufklärungsgespräche geführt und die Aufklärungsbögen werden ausgefüllt.
Das Impfzentrum sei auf die korrekten Angaben der Einrichtungen angewiesen, erläutert Stadtsprecher Christofer Zwanzig. ""Die mobilen Teams sind nicht legitimiert, das Anstellungsverhältnis vor Ort zu überprüfen".
Hans-Joachim Drossel, der ärztliche Leiter des Impfzentrums, weist in dem Zusammenhang auf die Prioritätenliste hin. Von der Bundesregierung sei aus gutem Grund eine Priorisierung der Personengruppen vorgenommen worden, die besonders gefährdet sind. "Von vielen Menschen, die gerne schon jetzt geimpft würden, verlangen wir gerade viel Geduld", sagt er.
Zudem sei die Organisation der Impfkampagne nach wie vor eine große Herausforderung. Mit den Einrichtungen in Stadt und Landkreis arbeite das Impfzentrum sehr gut und vertrauensvoll zusammen. "Vor diesem Hintergrund sind Zweifel oder Unregelmäßigkeiten in einem Einzelfall mehr als ärgerlich", betont der Mediziner.
Welche Konsequenzen?
Doch welche Konsequenzen werden daraus gezogen? "Die dafür zuständigen Gremien des BRK werden sich selbstverständlich mit dieser Angelegenheit befassen und sie sehr kritisch bewerten", antwortet Müller. Das setze aber voraus, dass die Sachlage abschließend geklärt ist. Dem könne und wolle er im Augenblick nicht vorgreifen.
Und was sieht das Gesetz vor? "Ein Missbrauch im Rahmen der Impfpriorisierung kann zu juristischen Sanktionen führen", erläutert ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums.
Das hänge allerdings von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und könne nicht pauschal beantwortet werden. Beispielsweise liege eine strafbare Fälschung von Gesundheitszeugnissen vor, wenn jemand – ohne hierzu berechtigt zu sein – ein ärztliches Attest herstellt und dies beim Impfzentrum vorlegt, um in eine höhere Priorisierungsgruppe zu gelangen. "Zuständig sind in solchen Fällen die Strafverfolgungsbehörden", so der Sprecher weiter.