Bundestagswahl 2021: Uehlfeld gehört künftig zum Wahlkreis Erlangen

31.5.2020, 15:05 Uhr

Das Bundeswahlgesetz sieht vor, dass die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises nicht um mehr als 15 Prozent nach oben oder unten vom Durchschnitt aller Wahlkreise abweichen soll. Ab 25 Prozent ist eine Neuabgrenzung vorzunehmen.

Der Wahlkreis Fürth ist dank der dynamischen Entwicklungen der beiden Landkreise Fürth und Neustadt/Aisch–Bad Windsheim sowie der Stadt Fürth in den letzten Jahren stetig gewachsen und liegt jetzt 25 Prozent über dem Durchschnitt. Deshalb ist ein Neuzuschnitt unumgänglich geworden. Der Wahlkreis Erlangen dagegen liegt aktuell 11,2 Prozent unter dem Durchschnitt.

Da auch der ebenfalls benachbarte Wahlkreis Ansbach bereits mehr als 18 Prozent über dem Durchschnitt liegt, hat die Wahlkreiskommission eine Lösung zwischen den Wahlkreisen Fürth und Erlangen gesucht und vorgeschlagen, die Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld aus dem Wahlkreis Fürth herauszulösen und dem Wahlkreis Erlangen einzugliedern.

Bei den letzten Wahlen konnte ein Durchschneiden des Landkreises Neustadt-Aisch–Bad Windsheim bei der Wahlkreiseinteilung noch verhindert werden. "Nun ist die Veränderung rechtlich unumgänglich geworden", kommentierten die Bundestagsabgeordneten Christian Schmidt (CSU) und Carsten Träger diese Entscheidung in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Zur Bundestagswahl 2021 wird die Verwaltungsgemeinschaft Uehlfeld mit dem Gemeinden Dachsbach, Gerhardshofen und Uehlfeld und ihren zahlreichen Ortsteilen dem benachbarten Wahlkreis Erlangen zugeteilt. "Am Zuschnitt des Landkreises Neustadt/Aisch – Bad Windsheim ändert sich dabei nichts. Diese Änderung des Wahlkreiszuschnitts steht in keinem Zusammenhang zur Debatte über eine Reform des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag".

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