Erlangen erlaubt "Heidenspaß" an Karfreitag im E-Werk
26.3.2018, 08:40 UhrEs hat einige Tage gedauert, doch nun steht die Entscheidung fest: Die Stadt Erlangen erteilt die Genehmigung für die Veranstaltung "Heidenspaß statt Höllenqual" am Karfreitag im E-Werk. Mit Auflagen: So muss die Veranstaltung - wie ohnehin durch die Erlanger Sperrstundenregelung vorgeschrieben - um 2 Uhr enden, erlaubt sind maximal 300 Besucher und außerhalb des Gebäudes darf "Musik nicht wahrnehmbar" sein.
Was plant der Bund für Geistesfreiheit? Der BFG hat das Datum ganz bewusst gewählt, da man den besonderen Schutz des Karfreitags als "stiller Feiertag" nicht mehr für zeitgemäß hält - und stützt sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bislang gängige Praxis in Bayern gekippt hat. "Der Bund für Geistesfreiheit versteht sich als Sachwalter der Interessen jener Menschen in unserer Stadt, die nicht durch einen religiösen Glauben gebunden sind. Er tritt seit langem und mit Nachdruck für eine Trennung von Staat und Religion ein." Theodor Ebert, stellvertretender Vorsitzender des BFG, stellt klar: "Es ist doch keinem Christen benommen, den Karfreitag in der ihm angemessen erscheinenden Stille zu begehen." Ebert ergänzt: "Das E-Werk liegt ohnehin weit genug von der nächsten Kirche entfernt, so dass eine Störung dort stattfindender Gottesdienste durch die geplante Veranstaltung gar nicht zu befürchten ist."
Kirchen bedauern Entscheidung
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in Erlangen sieht dies anders: "Wir empfinden es als außerordentlich bedauerlich, dass der BFG durch die geplante Veranstaltung bewusst versucht, die Arbeit der Kirchen zu diskreditieren und ihre Botschaft lächerlich zu machen. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesem Tag und ein empathischer Umgang mit dem Leiden von Menschen heutzutage in Krieg und Terror wäre wesentlich angemessener und intelligenter gewesen", heißt es in einem Schreiben von Pfarrer Johannes Mann (Vorsitzender) und Pfarrer Mathias Wünsche.
Im Rathaus wird betont, dass dem positiven Bescheid - wie Rechtsreferent Thomas Ternes betont - "eine intensive Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesverfassungsgericht" voranging. Schließlich wurde erstmals in Erlangen über eine "Befreiung vom Feiertagsgesetz" entschieden. Es musste also eine Abwägung zwischen dem speziellen Charakter eines "stillen Feiertags" und Grundrechten wie Weltanschauungs- und Versammlungsfreiheit.
Zudem sei eine "Abgrenzung zu kommerziellen Veranstaltungen" wichtig. Auch für die Zukunft gilt: "Es wird immer eine Einzelfallprüfung stattfinden müssen." Frank Riegler, Vorsitzender des Bunds für Geistesfreiheit Erlangen, kann sich mit den erteilten Auflagen wenig anfreunden. "Die Festlegung auf 300 Besucher halte ich für willkürlich. Wir prüfen, ob wir nicht noch rechtliche Schritte dagegen unternehmen." Riegler geht auf Konfrontationskurs mit der Stadt: "Die Veranstaltung wird stattfinden. Ich gehe zudem davon aus, dass mehr als 300 Zuschauer kommen - und wir werden am Karfreitag niemanden heimschicken!"
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