Erlangen steigt in den E-Scooter-Verleih ein

20.2.2020, 12:49 Uhr

Der Vertrag, der am Dienstag im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) des Stadtrats vor-gestellt wurde, soll für eine stadtverträgliche und verkehrssichere Nutzung sorgen. Die Zahl der Fahrzeuge pro Anbieter wurde auf je 150 Fahrzeuge begrenzt. Seit der im Juni 2019 in Kraft getretenen Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) sind E-Scooter im Straßenverkehr zugelassen.


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Dabei handelt es sich um ein Regelwerk zur Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen. "Die Verordnung sieht jedoch aktuell keine Regulierungsmöglichkeiten für Kommunen im Umgang mit E-Scooter-Verleihsystemen vor", erläutert Planungs- und Baureferent Josef Weber. Deshalb habe man einen freiwilligen Kooperationsvertrag vereinbart.

"Um möglichst umfassende Regularien und Limitierungen zu erzielen, wurden im Vorfeld Abstimmungstermine mit der Polizei durchgeführt, um deren Erfahrungen und Empfehlungen zu E-Scootern in Städten, in denen sie bereits in Betrieb sind, in den Vereinbarungen berücksichtigen zu können. Ebenso wurden Erfahrungen aus anderen Städten in dem Kooperationsvertrag berücksichtigt", erläuterte Weber.

 

So sind unter anderem Bestimmungen zum Betrieb und Parken, dem Service und Beschwerdemanagement sowie zur Kooperation festgehalten. Das Betriebsgebiet erstreckt sich zunächst von Bruck bis über die Innenstadt. Dort sind auch sogenannte Abstellverbotszonen für die Flitzer ausgewiesen.

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