Erlangen: Von der Baustelle in die Abschiebehaft

6.2.2019, 12:09 Uhr
Erlangen: Von der Baustelle in die Abschiebehaft

© Zollverwaltung

Im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Kontrolle überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg Mitte Januar ein Bauvorhaben in Erlangen. Eine der bei der Arbeit angetroffenen Personen verfügte weder über ein Ausweisdokument noch eine Aufenthaltsberechtigung für Deutschland.

Der angeblich chinesische Staatsbürger war nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigt. Nach seiner Vernehmung durch die Zollbeamten und die Klärung seiner Identität wurde der 55-Jährige auf Anordnung des Amtsgerichts Erlangen zur Abschiebehaft festgenommen.

Die Ermittlungen des Zolls wegen illegaler Ausländerbeschäftigung und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gegen die Bauherrin dauern an.

"Drittstaatsangehörige" benötigen eine Erlaubnis, um als Arbeitnehmer oder Selbstständige zu arbeiten. Arbeitgeber dürfen sie erst beschäftigen, wenn die erforderliche Erlaubnis vorliegt. Ansonsten kann das hohe Geldbußen und Strafen für den Arbeitnehmer, den Arbeitgeber und Auftraggeber nach sich ziehen.


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