Durchsuchung
Gegen grünen Stadtrat in Erlangen wird weiter ermittelt.
28.5.2021, 18:25 UhrZur Erinnerung: Am 25. März hatten, wie ausführlich berichtet, die Ermittlungsbehörden wegen eines Verstoßes gegen das Recht am eigenen Bild – Fotos von Teilnehmern einer nichtöffentlichen AfD-Veranstaltung wurden unter anderem im Internet und auf "Steckbriefen" veröffentlicht – die Fraktionsräume der Grünen im Erlanger Rathaus sowie zeitgleich die Privatwohnung eines Mitgliedes der grünen Fraktion durchsucht. Nach einer Beschwerde beim Landgericht Nürnberg-Fürth erklärte dieses die Durchsuchung der Fraktionsräume für unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.
Die Ermittlungen gegen den grünen Stadtrat dauern hingegen noch an. Wie es heißt, sind die Ermittlungsbehörden nach wie vor mit der Auswertung von Gegenständen beschäftigt, die bei der Durchsuchung seiner Wohnung sichergestellt worden.
Thema auch im Stadtrat
Nachdem das Thema auch im Erlanger Stadtrat für eine sehr emotionale "Aktuelle Stunde" gesorgt hatte, wandte sich zuletzt die Erlanger Abteilung von Attac an Oberbürgermeister Florian Janik. Dabei wurden Vorwürfe ob des Verhaltens von Rechtsreferent Thomas Ternes, der bei der Durchsuchung als Zeuge vor Ort war, erhoben und "eine detaillierte Untersuchung der Mitwirkung des Rechtsreferenten" gefordert.
Diese Anschuldigungen werden hingegen mit Nachdruck von Oberbürgermeister Florian Janik zurückgewiesen. Von einer "Mitwirkung" könne keine Rede sein. Schließlich sei Ternes ausschließlich als sogenannter "Durchsuchungszeuge" vor Ort gewesen.
In einer Pressemitteilung der Stadt wurde dies längst klargestellt: "Wenn Mitarbeitende der Stadtverwaltung gemäß Paragraf 105 der Strafprozessordnung als Durchsuchungszeugen von den Ermittlungsbehörden hinzugezogen werden, haben sie zum einen eine Verschwiegenheitspflicht und sind zum anderen nicht befugt, Einfluss auf den Ablauf einer Durchsuchung zu nehmen. Ein Durchsuchungszeuge wird nur hinzugezogen, um das Geschehen zu beobachten. Entscheidungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft außer Vollzug zu setzen oder eigenständige Entscheidungen über den Ablauf einer Durchsuchung zu treffen, ist Durchsuchungszeugen schon aus rechtsstaatlichen Gründen nicht möglich."
"Gängiger Vorgang"
Genau dies bestätigt auch die Sprecherin des Erlanger Amtsgerichts, Richterin Birgit Griem, auf Anfrage der EN: "Herr Ternes war bei der Durchsuchung als Zeuge anwesend. Dies ist ein ganz normaler, gängiger Vorgang."
Jenseits der rechtlichen Ebene hatte Oberbürgermeister Janik zur politischen Dimension, nachdem er sich in Gesprächen mit dem zuständigen Landgericht ein eigenes Bild verschaffen konnte, bereits klar Stellung bezogen und die Durchsuchung der Fraktionsräume der Grünen Liste im Rathaus verurteilt.
Vorgehen wirkt einschüchternd
Wörtlich sagte er: "Die Durchsuchung schränkt nicht nur die Arbeit einer Fraktion des Stadtrates ein, viel schlimmer ist, dass sie auch einschüchternd auf Menschen wirkt, die sich im Sinne der Demokratie und der Gesellschaft engagieren."
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