Kommentar: Ein Internetanschluss sollte selbstverständlich sein
23.12.2020, 18:29 UhrBildung ist keine Frage des Wollens oder Nichtwollens. Es ist ein Menschenrecht, festgeschrieben bei den Vereinten Nationen in Artikel 26. Das Recht auf Bildung existiert auch in der Genfer Flüchtlingskonvention. Bildung ist existenziell für die Fähigkeit, sich für eigene Rechte einzusetzen und sich im Einsatz für grundlegende Rechte anderer zu engagieren.
Das macht Bildung für manche Herrschaftssysteme auch so gefährlich: Bildung bekämpft nachhaltig und gewaltlos Diskriminierung, Rassismus und Unterdrückung. Der Anspruch auf freien Zugang zu Bildung, auf Chancengleichheit und Schulrecht beinhaltet in Zeiten der Digitalisierung zwingend einen staatlich bereitgestellten und finanzierten Zugang zum Internet und zu Lernmitteln, die 2020 nicht mehr nur aus Schulbüchern, sondern auch aus Tablets bestehen.
Ein Armutszeugnis
Andererseits: Kann man dem Freistaat, der ein kostenfreies Internet nicht als Grundbestandteil einer Notunterkunft sieht, obwohl es für deren Bewohner die einzige Verbindung zur Familie darstellt, wirklich Diskriminierung vorwerfen? Eher nicht. Sonst wären die Lernbedingungen für die übrigen Schülerinnen und Schüler in Bayern seit Beginn der Pandemie ja deutlich besser. Bayern zeigt sich da überfordert bis unfähig.
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