Mängel beseitigen

29.1.2015, 18:23 Uhr
Mängel beseitigen

© Harald Sippel

„Spardorf ist ein großer Schulstandort. Das ist sehr erfreulich für die Gemeinde.“, so Bürgermeisterin Birgit Herbst. „Wir vertreten die Generalsanierung dadurch, dass wir für zehn bis 15 Jahre einen gesicherten Schulstand haben. Auch wenn wir eine gute Haushaltslage haben, müssen wir uns immer an die Fakten halten.“

Die Mängelbetrachtung im Schulgebäude durch einen Statiker ist bereits abgeschlossen und die Ergebnisse liegen zusammen mit Lösungsvorschlägen vor. Das Sanierungsvorhaben wird in drei verschiedene Bauphasen unterteilt. Der erste Bauabschnitt betrifft den Bau eines Aufzuges außen am Gebäude, das Installieren einer Fluchttreppe in der Turnhalle, den Bau eines Behinderten-WCs und die Außenwandabdichtung. Das Thema „Barrierefreiheit“ gilt es laut Bürgermeisterin noch in diesem Jahr auf dem gesamten Schulgelände umzusetzen.

Dies passiert aus aktuellem Anlass, da die Einschulung eines Kindes im Rollstuhl für das nächste Schuljahr geplant ist und den Eltern die Barrierefreiheit bereits zugesichert wurde. Die Kosten des gesamten ersten Bauabschnittes belaufen sich auf ca. 230 000 Euro. Der Beschluss für die Umsetzung dieses Bauabschnitts wurde einstimmig angenommen. Weitere Beschlüsse für die Bauabschnitte zwei und drei wurden aufgrund der aktuellen Informationslage vertagt.

Die geplanten Bauabschnitte zwei und drei beinhalten Themenfelder rund um den Brandschutz und die Energiesanierung des Hauses. Die Schrägdächer wurden wegen einer sichtbaren Durchbiegung der Decke zur Begutachtung geöffnet.

Das Ergebnis: Die Durchbiegung ist verschlissen. Sie betrifft das verbaute Schilfrohrgeflecht, aber nicht die tragende Decke. Das Urteil des Gutachters lautet, dass das 30 Jahre alte Dach bautechnisch dicht, aber energetisch nicht sehr ratsam ist. Des Weiteren entspricht die Decke des Untergeschosses nicht mehr der aktuellen Brandschutznorm, da das Schilfrohrgeflecht nicht den geforderten 90-minütigen Brandwiderstand bieten kann.

Die momentane Dicke der Dämmung beträgt etwa drei Zentimeter. „Als umweltbewusste, energiesparende Gemeinde muss auch der Umgang mit einem öffentlichen Gebäude dazu passen“, sagt die Bürgermeisterin. „Drei Zentimeter sind einfach zu wenig, das ist eine ganz klare Sache.“ Im Falle einer Neudämmung des Daches wäre laut Statiker eine neue Konstruktion mit Stehfalz von Nöten.

44 Jahre alte Bebauungspläne

Das alte Dach würde das zusätzliche aufgedämmte Material nicht tragen, müsste also bei einer Neudämmung abgerissen werden. Die jährlichen Gesamtenergiekosten der Schule betragen 13 500 Euro. Der Abriss des voll funktionsfähigen Daches und eine Aufdämmung auf einer Neukonstruktion würden ungefähr 200 000 Euro kosten. „Befürchten Sie nicht, dass ich heute versuchen werde, eine Entscheidung durchzubringen, wenn ich noch keine Ahnung aller genauen Kosten habe“, so Birgit Herbst zur Vertagung der Beschlüsse über die späteren Bauphasen.

Es folgen weiterhin Abstimmungen über verschiedene Bauanträge. „Im Hinblick auf zeitgemäße Entwicklungen steht eine grundlegende Überarbeitung der Bebauungspläne an“, so Bürgermeisterin Herbst. Die den Entscheidungen zu Grunde liegenden Bebauungspläne stammen aus dem Jahr 1970.

Trotzdem entscheidet der Gemeinderat nach längerer Diskussion und nicht einstimmig in beiden Fällen im Sinne der Anwohner und Antragsteller. „Im Grunde haben wir keinen Entscheidungsspielraum. Weder emotional, noch in der Sache.“, kommentierte die Bürgermeisterin.

Auch die Erhöhung des Sitzungsgeldes wurde beschlossen. Seit 2002 beträgt das Sitzungsgeld für die ehrenamtlichen Gemeinderäte an einer Sitzung 25 Euro. Das Sitzungsgeld wurde nun im Zuge einer Anpassung an das in der Region vorherrschende Niveau angepasst und beträgt nun 50 Euro rückwirkend zum 1. Januar.

Außerdem wurde einstimmig entschieden, dass eine Wohnung in der Rathsberger Straße 7 angemietet und dem Landratsamt zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden soll.

 Es handelt sich um eine 120 Quadratmeter große Wohnung mit vier Zimmern, in der wahlweise acht erwachsene Flüchtlinge oder zwei ältere Jugendliche und ein Betreuungsbüro mit Anlaufstelle für minderjährige Flüchtlinge untergebracht werden könnten.

Keine Kommentare