Mehr Grün nach Vorschrift in Erlanger Privatgärten
17.2.2020, 11:00 UhrJene "Freiflächengestaltungssatzung", wie sie etwas handlicher genannt wird, kam jüngst im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss zur Sprache. Ziel dieser Satzung soll es sein, eine "angemessene Durchgrünung und Gestaltung der Baugrundstücke" sicherzustellen und zu fördern. Anders gesagt: Mit ein paar Paragrafen möchte man den Bürgern gleichsam vorschreiben, wie künftig die eine oder andere Fläche direkt am Eigenheim oder auch rundherum zu bepflanzen ist. Zum Beispiel Einhausungen für Müll- und Abfalleimer: Die sind fortan "mit hochwachsenden oder rankenden Gehölzen wirksam einzugrünen". Des Weiteren sind Flachdächer und vergleichbar geneigte Dächer bei Hauptgebäuden ab einer Gesamtfläche von 50 Quadratmetern und für Garagen, Carports und Nebenanlagen ab 15 Quadratmetern "flächig und dauerhaft zu begrünen". Und: Gibt es bei Fassaden von Garagen, Tiefgarageneinfahrten, Carports oder auch bei Industrie- und Gewerbegebäuden einige Abschnitte ab einer Breite von drei Metern, die gänzlich ohne Fenster sind, sind eben diese puren Wandflächen "mit Kletterpflanzen flächig zu begrünen", so steht’s geschrieben. Bei all dem ist auf vorhandene Baum- und Gehölzbestände zu achten, und nach Möglichkeit sind "standortgerechte heimische Gehölzarten zu verwenden" – und noch anderes mehr.
Eine Sache geht allerdings gar nicht: "Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten", heißt es. Dass diese pflegeleichten Kreationen dem Klima- und Insektenschutz nicht gerade förderlich sind, darüber war man sich durchaus einig. Ansonsten lag man in der Sache doch recht quer zueinander. Birgitt Aßmus war schlicht "entsetzt" über die geplante Satzung. Für die CSU-Rätin geht das deutlich zu weit. "Wir können beraten und werben, aber den Bürgern nicht vorschreiben, was sie zu tun oder zu lassen haben, oder wie sie ihre Garagen bepflanzen sollen", kritisierte Aßmus. "Die Bürger gehen auf die Barrikaden."
"Bürokratische Hürden"
Nicht allzu weit entfernt davon fand sich Lars Kittel. Der FDP-Fraktions-Chef habe grundsätzlich nichts dagegen, jene Stein- und Schottergärten zu verhindern. Aber mit jener Satzung werde das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Er wies dabei auf inhaltliche Bedenken hin und monierte die "vielen bürokratischen Hürden". Überdies zwinge man die Eigentümer mit dieser Satzung zu Mehrkosten für die nötigen Pflegemaßnahmen, die zum Beispiel durch die bepflanzten Dächern anfallen, und die der Vermieter wohl wieder auf die Miete umlegt.
Doch diese "Mehrkosten für die Grünpflege sind dagegen für Wolfgang Winkler (Grüne Liste) "das geringste Problem". Den Klimaschutz ernst nehmen und danach handeln, ist da eher sein Credo.
Nicht zuletzt mit Blick auf die zugepflasterten Gärten oder Steingärten hält ÖDP-Rat Joachim Jarosch die Satzung für die "richtige Vorgehensweise". Denn die "Freiwilligkeit der Bürger in der Masse sei nicht gegeben", meinte er. Dass die Vorgaben sicherlich "nicht jedem schmecken werden", räumte
ÖDP-Rat Frank Höppel ein. Aber er hält sie letztlich für sinnvoll, und sie "bringen die Leute dazu, sich klimafreundlich zu verhalten".
Ähnliches war auch von Barbara Pfister zu hören, die es gleichfalls als "notwendig" ansieht, "etwas zu unternehmen". Mit "Erschrecken" registriert die SPD-Fraktionsvorsitzende, "wie diese Steingärten überhand nehmen". Und in dieser Sache sieht sie die "Freiwilligkeit" doch eher kritisch.
Wie das alles die anderen Stadträtinnen und Stadträte sehen und bewerten, wird sich in der kommenden Sitzung des Stadtrats zeigen. Da wird das Ganze nochmals aufs Tapet gebracht und am Ende möglicherweise auch so beschlossen.
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