Neonazi scheiterte mit Klage gegen Erlanger Nachrichten
6.11.2015, 10:30 UhrDieser gehörte neben vielen anderen aus der rechten Szene zu den Teilnehmern der Messe „Zwischentag“, einem Netzwerktreffen der sogenannten „Neuen Rechten“, das Anfang Juli in den Räumen der Erlanger Burschenschaft Frankonia stattfand.
Merkle war damals in der Berichterstattung der Erlanger Nachrichten als Neonazi bezeichnet worden, was er aber nicht auf sich sitzen lassen wollte. So zog er vor das Landgericht Nürnberg/Fürth, wo er auf Unterlassung der Bezeichnung „Neonazi“ klagte - und verlor. Kurz zuvor hatte er auch schon gegen die Stuttgarter Zeitung geklagt, wo er in einem Artikel als „bekannter Neonazi“ bezeichnet worden war. Auch hier scheiterte er vor Gericht.
Der Neonazi hatte argumentiert, dass es sich bei der Bezeichnung „Neonazi“ oder „bekannter Neonazi“ um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt. Das sahen sowohl die Stuttgarter als auch die Nürnberger Richter anders. Der Begriff „Neonazi“ sei keine Schmähkritik, sondern durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.
Außerdem äußere sich Merkle selbst in „teils sehr polemischer Form gegenüber anderen Personen“, heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Im Fall der Stuttgarter Zeitung hat das Oberlandesgericht Stuttgart das Urteil der ersten Instanz mittlerweile bestätigt.
Merkle ist auch hier mit seinen Einschüchterungsversuchen gegenüber der veröffentlichten Meinung gescheitert. Und das ist gut so, wäre es doch ein fatales Zeichen, wenn künftig Zeitungen - Medien überhaupt - Rassisten und Neonazis nicht als das bezeichnen dürften, was sie sind: nämlich Rassisten und Neonazis.