Fehlerhafte Stimmzettel

Panne vor Bundestagswahl: Deshalb muss Erlangen die Stimmzettel neu drucken

10.9.2021, 09:30 Uhr
Wahlzettel für den Stimmkreis Erlangen 242, auf dem der Name der FW-Kandidatin Anna-Carina Häusler fälschlicherweise als Anna-Carina Häußler geschrieben wurde

© Sharon Chaffin Wahlzettel für den Stimmkreis Erlangen 242, auf dem der Name der FW-Kandidatin Anna-Carina Häusler fälschlicherweise als Anna-Carina Häußler geschrieben wurde

Die fehlerhaften Stimmzettel wurden und werden im gesamten Wahlkreis bereits an Wahlberechtigte ausgegeben, die Briefwahlunterlagen beantragt haben. An deren Gültigkeit besteht auch nach Rücksprache mit der Landeswahlleitung kein Zweifel, da auch zwei Versionen gültiger amtlicher Stimmzettel existieren können. "Auch ein Stimmzettel mit einem Schreibfehler ist ein amtlicher Stimmzettel. Wer bereits auf dem fehlerhaften Stimmzettel abgestimmt hat oder noch abstimmt, braucht sich also nicht zu sorgen", betont Ternes.

Die Kreiswahlleitung orientiert sich mit diesem Vorgehen an den Fällen, in denen bereits ähnliche Fehler aufgetreten sind.

Neudruck läuft mit Hochdruck

Da der Fehler im Wahlkreis Erlangen erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag aufgefallen ist, erhalten die Briefwählerinnen und Briefwähler vorerst noch den bisherigen Stimmzettel, solange die neuen Stimmzettel noch nicht vorliegen. Somit wird niemand, zum Beispiel urlaubsbedingt, von der Wahl ausgeschlossen.

Briefwahlunterlagen können weiterhin beantragt werden. Auf den bereits gedruckten und ausgelieferten Stimmzetteln des Wahlkreises Erlangenwurde durch einen Übertragungsfehler der Wahlbehörde der Nachname der Kandidatin bei Wahlvorschlag 7 mit einem "ß" statt einem "s" geschrieben. Der Fehler wird durch einen Neudruck des Stimmzettels für die Bundestagswahl korrigiert.

Der Neudruck der Stimmzettel und deren Verteilung an die Gemeinden des Wahlkreises werden derzeit mit Hochdruck organisiert. "Das Wahlgeheimnis ist in jedem Fall gewahrt, da das zur Ermittlung der Briefwahlergebnisse festgelegte Verfahren keine Rückschlüsse auf die Wählenden bzw. den von ihnen zur Stimmabgabe verwendeten Stimmzettel zulässt", stellt Ternes zudem klar.

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