Radler sollen Erlangens Straßen zurückerobern
20.2.2014, 08:45 UhrDie Neuregelung, an dieser durchaus heiklen Stelle die in der Nürnberger Straße nach Süden fahrenden Radler vom gewohnten Gehsteig-Radweg mit einer deutlichen Markierung auf der Straße zu halten, findet der verkehrspolitische Sprecher der Grünen Liste im Stadtrat, Harald Bußmann, „ebenso mutig wie gewagt – auf jeden Fall aber erfolgreich“. Das klingt nicht nur wie ein Lob für die Stadtverwaltung, und soll es auch sein. „Es ist doch sehr gut, die Autofahrer daran zu erinnern, dass auch Radfahrer zu den Verkehrsteilnehmern gehören, mit denen gerechnet werden muss.“
Die vermeintliche Erziehungsmaßnahme für Autofahrer hat aber gar nichts Pädagogisches an sich. Seitdem das Bundesverwaltungsgericht im Herbst 2010 entschieden hatte, dass eine Radwege-Benutzungspflicht nur noch angeordnet werden kann, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine solche Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Unfallrisiko erheblich übersteigt, sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, den Radfahren auch wieder die Straße „zurück zu geben“.
Für Busse unübersichtlich
Für den städtischen Planungsreferenten Josef Weber und seine Kollegin, die Umwelt-, Rechts- und Fahrrad-Referentin Marlene Wüstner waren ein Antrag eines Geschäftsinhaber aus der Sedanstraße auf Genehmigung einer Außenbestuhlung für ein Café „ein durchaus willkommener Anlass, die Radfahrer wieder auf die Straße zu bringen“. Zumal der angebotene Radweg an dieser Stelle über eine Schrägführung eher problematisch war und die Busse, wie auch der GL-Stadtrat beobachtete, „immer zweimal anhalten mussten, um sich der freien Fahrt zu vergewissern“.
Rad-Referentin Marlene Wüstner brachte das Problem in der städtischen Arbeitsgemeinschaft (AG) Rad ein, in der neben der Verwaltung auch der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) sowie die Polizei mitdiskutieren. „Dort waren wir uns ziemlich einig, dass es gut wäre, die Radfahrer auf der Straße zu lassen – es ist übersichtlicher, und der Radweg war an dieser Stelle auch zu eng“. Dass den Radfahrern 50 m weiter die Rückkehr auf den gemeinsamen Rad-/Fußweg per Markierung angeboten wird, ist für sie kein Schaden und kein Grund zur Verunsicherung: „Das empfiehlt sich schon wegen der folgenden Ampelanlage an der Kreuzung mit der Werner-von-Siemens-Straße, wo es etwas unübersichtlich wird.“
Radler haben die Wahl
Ganz generell – und daran erinnert die Ordnungsreferentin gerne noch einmal – gelte der Grundsatz, dass Radfahrer die Straße benutzen können, wo nicht ausdrücklich ein blaues Schild mit weißem Rad (das Verkehrszeichen 237) einen benutzungspflichtigen Radweg anzeigt. „In Erlangen gibt es davon kaum noch Beispiele – etwa in der Paul-Gossen-Straße“, wie Wüstner erklärt. Dass bedeute aber nicht, dass Radfahrer die noch vorhandenen Radwege (oft als gemeinsame oder als getrennte Geh- und Radwege neben der Straße) meiden müssten – „viele Menschen fühlen sich dort immer noch sicherer als auf der gemeinsamen Fahrbahn mit Autos und Bussen“, hat sie beobachtet.
Radfahrer selbst machen hingegen immer wieder die Erfahrung, dass sie von Autofahrern angehupt werden, wenn sie die angebotenen Radwege nicht benutzen und auf der Fahrbahn bleiben. Sie würden sich aber auch wünschen, dass die Radwege deutlicher mit Piktogrammen markiert würden – alleine die Rotfärbung reiche nicht aus.
Erlangen ist zudem ein schönes Beispiel für die Zweckentfremdung von Radwegen: Auf ihnen lässt sich der Lieferwagen für das Ent- und Beladen von großem und kleinem Ladegut prächtig abstellen.
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