Regierung in Ansbach widerspricht der Stadt
26.1.2012, 00:00 UhrDie Regierung von Mittelfranken habe die Stadt Erlangen im Rahmen eines Telefongesprächs Anfang Januar auf den dort erlassenen Leistungsbescheid hingewiesen: „Eine Aufforderung, den Bescheid zu vollziehen“, so Pressesprecherin Ruth Kronau-Neef gegenüber den EN, „erfolgte nicht“.
Marlene Wüstner, die städtische Rechtsreferentin, die in dieser Zeitung explizit von einer „Aufforderung der Regierung von Mittelfranken“ gesprochen hatte, berief sich dabei gestern auf eine Information, die sie selbst vom Ausländeramt — also der eigenen städtischen Behörde — erhalten habe: „Ich habe diese Auskunft auf Nachfrage gesagt bekommen.“
Die Rechtsreferentin stellte zudem ihrerseits die Position der Regierung von Mittelfranken in Frage: „Warum“, so Wüstner, „werde ich auf offene Kosten hingewiesen, wenn ich sie dann nicht einfordern soll?“
Der umstrittene Bescheid der Stadt, mit dem Ali H. aufgefordert wird, die Kosten „gemäß Leistungsbescheid vom 15. 08. 2007“ zu überweisen, trägt das Datum des 10. Januar und liegt den EN in Kopie vor. Er ist von der Abteilungsleiterin der Ausländerbehörde unterschrieben.
Wie die EN berichteten, hatte der Bayerische Flüchtlingsrat dem städtischen Ausländeramt vorgeworfen, jetzt den Betrag von Ali H. einzufordern, weil er im November des vergangenen Jahres auf einer Pressekonferenz zusammen mit anderen Flüchtlingen und verschiedenen Flüchtlingsorganisationen die Praxis der Ausländerbehörde scharf angegriffen hatte. „Es ist ein Skandal, nun einen Flüchtling in dieser Weise abzustrafen, der sich getraut hat, mit seiner Geschichte an die Öffentlichkeit zu gehen. Das wirkt wie eine Racheaktion“, hatte der Bayerischen Flüchtlingsrat in einer Pressemitteilung geschrieben. Ali H. (45) war im November 2008 als Flüchtling anerkannt worden.
Am gestrigen Mittwoch hat in München auch die Verhandlung stattgefunden, in der sich der Mitarbeiter der Erlanger Ausländerbehörde gegen die öffentliche Nennung seines Namens und verschieden Vorwürfe des Flüchtlingsrates — er arbeite „mit allen Tricks, um Flüchtlinge an der Wahrnehmung ihrer Interessen zu hindern“ — zur Wehr gesetzt hatte. Die Verhandlung endete mit einem Vergleich: Der Bayerische Flüchtlingsrat wird in Zukunft nicht mehr öffentlich den Namen des Mitarbeiters nennen, darf aber seine Vorwürfe wiederholen.
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