Steinewerfer-Prozess: Tatverdächtige zeigen keine Reue

12.2.2019, 15:07 Uhr
Beim Anblick solcher Brücken bekommen ein Vater und ein Sohn, beide rumänische Fernfahrer, nun Schweißausbrüche.

© Wolfgang Fellner Beim Anblick solcher Brücken bekommen ein Vater und ein Sohn, beide rumänische Fernfahrer, nun Schweißausbrüche.

Die Strecke Holland - Regensburg und wieder zurück gehört bis heute zu den regelmäßigen Touren der beiden rumänischen Fernfahrer – doch seit am 9. Mai 2018 ein Stein die Windschutzscheibe ihres Mercedes-Lastwagen durchschlug, fährt die Angst mit.

Damals wechselten sich Vater und Sohn hinter dem Steuer ab, der Sohn schlief auf dem Beifahrersitz, als ihn ein Brocken von mehr als dreieinhalb Kilo Gewicht aus dem Schlaf riss.

Bis heute überkomme sie Angst, wenn sie sich auf der A3 der Anschlussstelle Frauenaurach nähern, schildern die Zeugen vor Gericht. Allein der laute Schlag, als der Stein wie ein Geschoss durch die Scheibe flog, sei ein Schock gewesen. Der Stein prallte gegen die Hüfte des Beifahrers. Drei Wochen war er krankgeschrieben, eine eineinhalb Zentimeter lange Wunde an seinem Oberschenkel musste genäht werden, an der linken Hand erlitt er Schnittverletzungen.

Öffentlichkeit ausgeschlossen

Bis heute leide er Schmerzen, auch sei er schreckhaft geworden – knallt es irgendwo, zucke er regelrecht zusammen, so der damalige Beifahrer.

Auch an diesem dritten Tag kommt den mutmaßlichen Steinewerfern (17 und 20 Jahre) kein Wort der Entschuldigung über die Lippen. Aus Gründen des Jugendschutzes findet das Strafverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Da das Interesse der Öffentlichkeit freilich berechtigt ist, wurde Justizsprecher Friedrich Weitner als Zuschauer zugelassen.

"Nur durch Zufall kam es zu keinen schwereren Folgen", so die Anklageschrift – Oberstaatsanwalt Peter Adelhardt spricht von versuchtem Mord in sechs Fällen. Werden die Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt, reicht das Strafmaß bis zu zehn Jahren Jugendhaft. Sollte der volljährige Beschuldigte nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, ist theoretisch eine lebenslange Freiheitsstrafe drin; denn grundsätzlich sieht das Gesetz diese Strafe auch für Mordversuch vor — allerdings wird von der Verhängung meist abgesehen.

In dem Jugendstrafverfahren hängt es auch von den Empfehlungen des psychiatrischen Gutachters und der Jugendgerichtshilfe ab, ob bei dem 20-Jährigen, er gilt als heranwachsender Jugendlicher, Jugendstrafrecht oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.


Steine auf Autobahn geworfen: Ermittlung wegen Mordversuch


Die Jugendgerichtshilfe wird von den Jugendämtern im Zusammenwirken mit den Vereinigungen der freien Jugendhilfe ausgeübt, ihre Vertreter sind in jedem Jugendstrafverfahren gefragt. Sie sprechen bereits während der laufenden Ermittlungen mit den Beschuldigten, um später die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte zu thematisieren.

Weder Eltern noch Anwalt anwesend

Um Missverständnisse zu vermeiden: Zur Schuldfrage wird die Jugendgerichtshilfe nicht gefragt. Sie wacht jedoch nach der Verurteilung darüber, dass der Jugendliche verhängte Weisungen und Auflagen erledigt.

Gehört wurde auch einer der damaligen Vernehmungsbeamten: Der 17-Jährige hatte nach seiner Festnahme bei der Kriminalpolizeiinspektion detailreich ausgesagt und seine Beteiligung an den Steinwürfen eingeräumt. Der Haken: Bei der Polizei waren, wenn auch auf eigenen Wunsch, weder seine Eltern noch ein Anwalt anwesend. Nun, in der Hauptverhandlung, behauptet er eine deutlich geringere Beteiligung an den Taten. Die Verhandlung wird in den nächsten Wochen fortgesetzt.