Wegen Trunkenheit am Steuer

Während der gesamten Bergkirchweih: E-Scooter-Verbot in der Erlanger Innenstadt

19.05.2023, 16:32 Uhr
E-Scooter werden in der Zeit der Bergkirchweih aus der Erlanger Innenstadt verbannt.

© Axel Heimken/dpa/Symbolbild E-Scooter werden in der Zeit der Bergkirchweih aus der Erlanger Innenstadt verbannt.

Während der gesamten Zeit der Bergkirchweih dürfen E-Scooter in der Innenstadt und am Burgberg nicht abgestellt werden. Die Verbotszone befindet sich im Bereich der der Baiersdorfer/Münchener/Werner-von-Siemens/Nagelsbach/Gebbert/Loewenich/Spardorfer Straße und um den gesamten Burgberg.

In diesem Bereich dürfen während der Bergkirchweih keine E-Scooter fahren, auch das Abstellen ist nicht möglich

In diesem Bereich dürfen während der Bergkirchweih keine E-Scooter fahren, auch das Abstellen ist nicht möglich © Amt für Stadtplanung Erlangen

Am Rand der Verbotszonen sind drei Parkzonen eingerichtet: Am Großparkplatz hinter dem Bahnhof (Münchener Straße), am Zollhausplatz (Kreuzung Lutipoldstraße/Gebbertstraße) und vor dem Himbeerpalast (Kreuzung Werner-von-Siemens/Mozartstraße). Wie die Stadt Erlangen mitteilt, sei dieses Konzept bereits im vergangenen Jahr mit den Anbietern erarbeitet worden und das Feedback sei beim Berg 2022 durchweg positiv ausgefallen.

Promillegrenzen beachten

Übrigens: Für das Fahren von E-Scootern gelten die gleichen Promillegrenzen wie beim Fahren eines Pkw - bis 21 Jahre 0,0 Promille, darüber 0,5 Promille.

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