Fall Peggy: Das Verfahren wird wieder aufgenommen
9.12.2013, 13:24 UhrSo habe ein inzwischen verstorbener Zeuge vor dem Landgericht Hof vorsätzlich eine falsche Aussage zu Ungunsten des damaligen Angeklagten Ulvi K. gemacht, heißt es in einer Pressemitteilung des Bayreuther Landgerichts. Dieser Zeuge hat seine Falschaussage im Jahr 2010 vor dem Ermittlungsrichter eingeräumt. Ferner könne auch "nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die Aussage dieses Zeugen auf die Urteilsfindung Einfluss hatte" - denn die Aussage habe seinerzeit auch als Tatsachengrundlage für das psychiatrische Sachverständigengutachten gedient.
Als weiteren Grund für die Wiederaufnahme führt die Jugendkammer eine sogenannte "Tathergangshypothese" an, welche dem Gericht in Hof nicht bekannt gewesen sei. Damit gemeint ist, dass die Beamten dem geistig behinderten Ulvi K. ein mögliches Tatszenario suggerierten, bevor dieser schließlich sein Geständnis ablegte. Erst durch das Wiederaufnahmeverfahren wurde dieser Sachverhalt offen gelegt.
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