Fall Peggy: Unterstützerkreis klagt gegen Gutachter
10.1.2019, 05:52 UhrRund 170 Seiten soll die Klageschrift umfassen, die Thomas Henning von der Rechtsanwaltskanzlei Hanna Henning im Auftrag der Lichtenberger Ulvi-Unterstützer gestern an das Landgericht in Berlin gesandt hat. Sie richtet sich gegen den renommierten forensischen Psychiater Ludwig Kröber, der zuletzt an der freien Universität Berlin tätig war. Kröber hatte im ersten Verfahren ein Gutachten über den geistig behinderten Gastwirtssohn aus Lichtenberg abgegeben, in dessen Folge Ulvi K. im Jahr 2004 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes an Peggy verurteilt worden war.
Beschwerde über Freilassung im Fall Peggy: Entscheidung offen
Erst in einem spektakulären Wiederaufnahmeprozess zehn Jahre später wurde K. freigesprochen, nachdem Psychiater Kröber nun nicht mehr ausschließen konnte, dass K. damals ein falsches Geständnis abgelegt hatte. Zudem kam eine Reihe weiterer Aspekte ans Licht, die K.s Unschuld belegten.
"Grobe inhaltliche Fehler begangen"
Kröber habe in seinem ersten Gutachten "grobe inhaltliche Fehler begangen", sagt Dirk Lauer, Sprecher des Unterstützerkreises. Zudem habe er sich im Verfahren mehrfach vertreten lassen und den Fall "Ulvi K." in einem Buch thematisiert, noch ehe das Urteil überhaupt gefallen sei.
Ludwig Kröber hatte auch Expertisen in anderen medienwirksamen Gerichtsprozessen angefertigt, etwa über Gustl Mollath, den früheren RAF-Terroristen Christian Klar oder über die Nebenklägerin im Fall Jörg Kachelmann.
"Völliger Blödsinn"
Der Unterstützerkreis bereitet derzeit mit Hilfe des Anwaltsbüros von Thomas Henning den Antrag auf ein weiteres Wiederaufnahmeverfahren vor: Denn Ulvi K. wurde zwar 2014 vom Mordvorwurf freigesprochen, nicht jedoch vom sexuellen Missbrauch an der neunjährigen Peggy kurz vor ihrem Verschwinden am 7. Mai 2001. Über diese Tat wurde dann gar nicht mehr verhandelt.
Das soll sich jetzt ändern: Für "völligen Blödsinn" hält Gudrun Rödel, die Betreuerin von Ulvi K., den Vorwurf, ihr Schützling habe sich an der Schülerin vergangenen. Sie will deswegen auch den Freistaat Bayern auf Schadenersatz verklagen. Einen solchen Missbrauch habe es nie gegeben, betont auch Dirk Lauer vom Unterstützerkreis. In einem neuen Verfahren könne man dies aufzeigen.
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