FFP2-Maskenpflicht: Dieses Problem beschäftigt jetzt Bartträger
13.1.2021, 14:20 UhrBayern beschließt die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen und im ÖPNV: Ab Montag darf nur einkaufen gehen oder Bus und Bahn nutzen, wer auch eine entsprechende Maske hat und trägt. Aber bringt das überhaupt etwas? Experten sind von der Idee wenig angetan - und bringen Argumente an, die das untermauern.
Johannes Knobloch ist kein Befürworter der eingeführten FFP2-Maskenpflicht in Bayern. Er ist Leiter des Bereichs Krankenhaushygiene am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf. Besondere Vorteile durch die Einführung der Pflicht erwartet er nicht: "Ich glaube nicht, dass das einen großen Unterschied macht". Der Grund: Viele Menschen wissen gar nicht, wie man die FFP2-Masken korrekt anwendet. Dadurch verlieren diese ihre besondere Schutzwirkung.
Worauf Sie beim Kaufen und Tragen von FFP2-Masken achten müssen, erfahren Sie hier.
Die besondere Schutzwirkung gehe aber auch bei Bartträgern verloren, erklärt Knobloch weiter. Denn durch die Barthaare könnten die Ränder der Maske nicht dicht genug auf der Haut sitzen, Luft somit ungefiltert ein- und ausströmen. Schon beginnender Bartwuchs könne den Schutz verringern. Deshalb seien FFP2-Masken grundsätzlich nur bei glattrasierter Haut zu tragen.
Haben Bartträger bald Hausverbot?
Was bedeutet das nun für Menschen mit Bart - haben sie bald indirekt Hausverbot in Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr? Für Knobloch wäre das eine logische Konsequenz: "Bei einer FFP2-Pflicht dürften Bartträger in Läden und öffentlichen Verkehrsmitteln also eigentlich nicht zugelassen werden."
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Konkret gibt es dafür aber noch keine Regelung. Auch innerhalb der Landesregierung habe man sich nach Berichten der Süddeutschen Zeitung noch nicht auf eine Lösung geeinigt: "Das Gesundheitsministerium ließ am Dienstag wissen, die Details würden derzeit innerhalb der Staatsregierung abgestimmt; darüber könne man noch keine Auskunft geben".