70-jähriger Biker zu Geldstrafe verurteilt

7.11.2015, 12:00 Uhr
70-jähriger Biker zu Geldstrafe verurteilt

© nn

Es war Sommer, ideales Wetter für einen Ausflug mit dem Motorrad in die Fränkische Schweiz. Nach der Einkehr auf ein Bier fuhr der Angeklagte auf die Staatsstraße Richtung Ebermannstadt. Zwischen Heiligenstadt und Veilbronn wollte er einen Linienbus überholen. Obwohl ihm in einer Entfernung von nur 60 Metern ein anderes Fahrzeug entgegenkam, brach der Angeklagte, der seit fünf Jahrzehnten unfallfrei unterwegs war, den Überholvorgang nicht ab.

Als Folge musste der entgegenkommende Autofahrer ins Bankett ausweichen, um einen Frontalzusammenstoß zu vermeiden. Trotzdem streifte der Angeklagte mit seinem Motorrad noch die Fahrerseite, beschädigte den Außenspiegel und die Fensterscheibe.

Das zersplitternde Glas verletzte den Autofahrer an beiden Armen. Mit seinem Zweirad kam der Angeklagte daraufhin selbst ins Schleudern, fuhr aber dennoch weiter.

Vor Strafrichterin Silke Schneider räumte der Angeklagte alle Punkte ein, so dass auf die Vernehmung der Zeugen verzichtet werden konnte.

Die Versuche seines Verteidigers Rechtsanwalt Tim Hermann (Erlangen), das Strafmaß zu mildern, schlugen jedoch fehl. Zwar war der Angeklagte nicht vorbestraft und „kein Verkehrsrowdy“, doch Amtsrichterin Silke Schneider hielt den Strafbefehl für „im Angesicht der drei Straftatbestände schon sehr milde“. Sollte der Angeklagte den Einspruch nicht zurücknehmen und es zur ordentlichen Verhandlung kommen, dürfte mit deutlich höheren Strafen zu rechnen sein.

Das Argument, er käme aus der Fränkischen Schweiz und sei auf seinen Führerschein angewiesen, könne nicht dazu führen, dass sie als Richterin Rücksicht nehme. Notfalls müssten eben seine Kinder den Rentner chauffieren. Neben der Geldstrafe wurde dem Mann sein Führerschein für zehn Monate entzogen. Hinzu kommen die Gerichtskosten und der hohe Sachschaden von fast 4000 Euro, der bei dem Unfall an dem abgedrängten Pkw entstanden ist. Auch der wird an dem 70-jährigen Angeklagten hängenbleiben. Mit dem Strafbefehl ist er nun auch vorbestraft. Weil es jedoch seine erste Verurteilung war und sie unter 90 Tagessätzen liegt, taucht sie im polizeilichen Führungszeugnis nicht auf. Nach fünf Jahren ohne neue Straftat wird die Vorstrafe aus dem Bundeszentralregister getilgt.

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