AC Bavaria Forchheim gründet eine Fitness-GmbH
23.10.2016, 13:00 UhrMit der Ausgliederung seiner Fitness-Sparte reagiert der AC Bavaria Forchheim auf eine Klage durch die kommerzielle Fitness-Kette clever-fit. Mit Verweis auf ein Gutachten der IHK Oberfranken teilte das zuständige Registergericht Bamberg Ende August mit, dass die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Fitness-Sparte einen Umfang erreicht hätten, die nicht mehr nur dem gemeinnützigen Zweck eines Sportvereins unterliegen. Der Forchheimer Vorstandschaft wurde eine Fristverlängerung gewährt, um Vorkehrungen für eine Umstrukturierung zu treffen.
Herausgekommen ist der Entwurf für die Ausgliederung des Teilbetriebs Fitness. „Um eine Amtslöschung zu vermeiden, ist die Ausgliederung erforderlich“, heißt es in der Vorbemerkung der beratenden Juristen.
Die neue, rückwirkend zum Stichtag 1. Oktober zu beschließende, Form sieht eine gGmbH vor, deren alleiniger Gesellschafter mit dem Geschäftsführer Jörg Wiemann der Hauptverein mit dem 1. Vorsitzenden Jörg Wiemann bleibt. Der Verein tritt Räume und Sportgeräte an die gGmbH ab, der die Nutzungsrechte künftig per Kooperationsvertrag gegen Gebühren überlässt.
Das bisherige Vereinsinventar wurde als Anlagevermögen auf 57 825,80 Euro taxiert. 25 000 Euro davon dienen als Stammkapital der gGmbH, der Rest als Kapitalrücklage. 17 Arbeitsverhältnisse gehen außerdem in die Tochtergesellschaft über. Leistungen und Beiträge für die Vereinsmitglieder sollen unverändert bleiben. „Erkennbare wirtschaftliche Risiken durch die Ausgliederung entstehen aus Sicht des Vorstandes nicht“, betont die AC-Vereinsführung in dem vielseitigen Ausgliederungs-Dokument.
Die Neuerung will der AC sogar nutzen, um mit Zehner-Karten, zeitlich begrenzten Mitgliedsverträgen und Tageseintritten weitere Angebote für diejenigen Kunden zu schaffen, die sich nicht fest an ihre Sportstätte binden wollen. So generiert die gGmbH eigene Einnahmen und beugt auch dem eventuellen Vorwurf vor, der AC Bavaria betreibe die Ausgliederung nur zum Schein. Trotzdem kann die gGmbH wohl als gemeinnützige Körperschaft, deshalb nicht allein GmbH, geführt werden und ermöglicht steuerliche Begünstigungen.
Die 36 anwesenden Mitglieder votierten ohne Gegenstimme und Enthaltung für das Ausgliederungs-Modell. Anpassungen darf die Geschäftsleitung ohne Einberufung einer Mitgliederversammlung vornehmen.
In dieser Woche sollen die Unterlagen ans Amtsgericht gehen, um das Amtslöschungsverfahren zu beenden. Die neue Gesellschaft könnte im Dezember oder Januar ins Handelsregister eingetragen werden.
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