Alphatecc: Erfolg des Betriebsrates

24.5.2016, 19:18 Uhr

Wie berichtet hatte der Betriebsrat gegenüber der Geschäftsleitung eine Unterlassungserklärung beantragt. Gegenstand des Streits war eine Äußerung des Geschäftsführers der Alphatecc. Elektrofachmärkte GmbH & Co. KG, Timo Huwer, bei einer Mitarbeiterversammlung im letzten Jahr. Huwer hatte vor den Mitarbeitern erklärt, das Betriebsergebnis sei nicht mehr so schlecht wie früher, könnte aber besser sein, wenn die Arbeit des Betriebsrates nicht so intensiv wäre und nicht so viel kosten würde.

Ordnungsgeld angedroht

Das Arbeitsgericht Bamberg unter Vorsitz von Richter Christoph Glaser entschied nun, die Alphatecc. Elektrofachmärkte GmbH & Co. KG habe „es zu unterlassen, durch ihre Geschäftsführung ohne ausdrückliche Aufforderung und Billigung seitens des Betriebsrats gegenüber der Belegschaft in Mitarbeiterversammlungen Kosten der Betriebsratstätigkeit bekannt zu geben“. Das teilt auf Anfrage unserer Zeitung der Anwalt des Betriebsrates mit. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Andere Anträge des Betriebsrates wurden zurückgewiesen. Der Alphatecc-Geschäftsführung wird in derselben Entscheidung ein „Ordnungsgeld bis zu 10 000 Euro“ angedroht, falls sie sich nicht an die oben genannte Entscheidung hält.

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